Unter hohen Sicherheitsvorkehrungen wurde das Urteil von Stehpan B. im Oberlandesgericht Naumburg verlesen. Foto: imago images/Christian Grube

Der rechtsterroristische Attentäter von Halle ist zur Höchststrafe verurteilt worden. In der Urteilsbegründung findet das Gericht immer wieder drastische Worte.

Magdeburg - Der rechtsextreme Attentäter von Halle ist vom Oberlandesgericht Naumburg zur höchstmöglichen Strafe verurteilt worden. Der 28-Jährige soll lebenslang in Haft mit anschließender Sicherungsverwahrung. Die Richter sprachen ihn am Montag in Magdeburg des zweifachen Mordes und des versuchten Mordes in weiteren zahlreichen Fällen schuldig und stellten außerdem die besondere Schwere der Schuld fest. Damit ist eine vorzeitige Haftentlassung nach 15 Jahren so gut wie ausgeschlossen. „Das war eine abscheuliche, menschenverachtende Tat“, sagte die Vorsitzende Richterin Ursula Mertens in der mehrstündigen Urteilsbegründung.

Antisemitisches Tatmotiv

Am 9. Oktober 2019 hatte der heute 28-jährige Deutsche Stephan Balliet versucht, am höchsten jüdischen Feiertag Jom Kippur die Synagoge von Halle zu stürmen und ein Massaker anzurichten. Er warf Brand- und Sprengsätze und schoss auf die Zugangstür, gelangte aber nicht auf das Gelände. Vor der Synagoge ermordete er dann die 40 Jahre alte Passantin Jana L. und in einem nahe gelegenen Döner-Imbiss den 20-jährigen Kevin S. Auf der anschließenden Flucht verletzte er weitere Menschen.

Es sei ein „feiger Anschlag“ gewesen, sagte Mertens. Die Richterin schaute dem 28-Jährigen immer wieder direkt in die Augen, teilweise klang ihre Stimme brüchig. „Bei Ihnen, Herr Balliet, gab es keine menschlichen Züge mehr“, sagte sie. Das Gericht stufte den Attentäter als voll schuldfähig ein. Gegen das Urteil kann Revision beim Bundesgerichtshof eingelegt werden.

Der Angeklagte wirkte zeitweise genervt

Mehr als sieben Minuten lang habe der schwerbewaffnete Angreifer an der Synagoge versucht, seinen Plan umzusetzen, möglichst viele Menschen zu töten. Als das misslang, habe er aus Frust heimtückisch und feige Jana L. mit der Maschinenpistole in den Rücken geschossen. Den 20-jährigen Mann im Döner-Imbiss habe er regelrecht hingerichtet. Das hilf- und wehrlose Opfer habe ihn angefleht, nicht zu schießen.

Der Attentäter nahm den Urteilsspruch mit ausdruckslosem Gesicht zur Kenntnis. Er begann, sich Notizen zu machen. Emotionen zeigte er kaum, manchmal wirkte er etwas genervt.

Auf seiner Flucht schoss der Mann auf Polizisten, fuhr mit dem Fluchtwagen einen Schwarzen an und schoss in einem Dorf bei Halle einen Mann und eine Frau an, nachdem sie ihm ihr Auto nicht geben wollten. In einer Werkstatt erpresste der damals 27-Jährige dann ein Taxi, das die Polizei mit Hilfe des Taxifahrers orten konnte. Anschließend nahmen Polizisten ihn fest. Der Sachsen-Anhalter hat die Tat gestanden.

Größtes Strafverfahren in der Geschichte Sachsen-Anhalts

Die Richter gingen davon aus, dass der Attentäter auch Polizeibeamte töten wollte, weil sie den von ihm verhassten Staat repräsentierten, erklärte Mertens. Die Aussage des Mannes im Prozess, er habe nur flüchten wollen, stufte sie als „unglaubhaft“ ein. Ohnehin habe der Angeklagte an vielen Stellen seine Taten und Motive zu relativieren versucht. Der Angeklagte habe die Tat in der Synagoge geplant, alles was danach geschehen sei, sei spontan gewesen.

Mit dem Urteil folgten Mertens und die vier weiteren Richter der Forderung von Bundesanwaltschaft und Nebenklage. Der Prozess gilt als eines der größten Strafverfahren in der Geschichte Sachsen-Anhalts. Aus Sicherheits- und Platzgründen hatte das OLG die Verhandlung in den größten Gerichtssaal des Landes in Magdeburg verlegt.

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An 25 Prozesstagen befragte das Gericht dort mehrere Dutzend Zeugen und eine ganze Reihe von Sachverständigen. 45 Überlebende und Hinterbliebene hatten sich der Nebenklage angeschlossen, sie wurden von 23 Anwälten vertreten. Allein die Schlussvorträge der Überlebenden hatten drei Prozesstage gedauert, viele hatten dabei oder zuvor im Zeugenstand selbst das Wort ergriffen. Fast alle hatten von schweren psychischen Folgen der Tat berichtet.

Zentralrat der Juden begrüßt das Urteil

Sachsens-Anhalts Ministerpräsident Reiner Haseloff betonte nach dem Urteil, dass es für Antisemitismus und Hass keinen Platz gebe. „Wir haben einen fairen Prozess erlebt“, sagte der CDU-Politiker am Montag. „Das Urteil zeigt in großer Klarheit, dass wir in einem wehrhaften Rechtsstaat leben. In ihm haben alle Formen von Antisemitismus, Rassismus und Hass keinen Platz, werden konsequent verfolgt und ziehen deutliche Strafen nach sich.“

Der Zentralrat der Juden in Deutschland hat den Prozess und das Urteil gegen den Attentäter auf die Synagoge von Halle als wichtiges Zeichen gegen Antisemitismus gewürdigt. Das Verfahren sollte Vorbild für die Strafverfolgungsbehörden und Gerichte in Deutschland sein, erklärte Zentralratspräsident Josef Schuster am Montag. „Nicht selten erleben wir in der Justiz eine Sehschwäche auf dem rechten Auge“, sagte Schuster. „Im Prozess gegen den Halle-Attentäter wurde hingegen genau hingesehen. Diese Haltung, nicht der Täter, sollte Nachahmer finden.“