Bei allen Sprengungen hielten die Geldautomaten den Angaben nach stand. Foto: IMAGO/Maximilian Koch/IMAGO/Maximilian Koch

Sie sollen mehrere Geldautomaten gesprengt haben: Jetzt müssen fünf mutmaßliche Geldautomatensprenger in Haft. Nur der Älteste der Gruppe muss vorerst nicht ins Gefängnis.

Die Staatsanwaltschaft Ulm hat Haftbefehle gegen fünf Männer erlassen, weil sie mehrere Geldautomaten gesprengt haben sollen. Die Gruppierung sei im Zeitraum Juni bis Oktober an vier Sprengungen im Raum Göppingen beteiligt gewesen, teilten Staatsanwaltschaft und das Landeskriminalamt Baden-Württemberg am Donnerstag mit.

Geldautomaten hielten stand

Bei allen Sprengungen hielten die Geldautomaten den Angaben nach stand. Die Verdächtigen im Alter von 18 bis 23 Jahren sollen dabei keine Beute ergattert haben. Bei der letzten Tat an einem Geldautomaten in Lorch (Ostalbkreis) hätten Zeugenhinweise zu einem verdächtigen Fahrzeug geführt. Darin entdeckten Polizisten nach eigenen Angaben mögliches Tatwerkzeug und Täterkleidung. Bei anschließenden Wohnungsdurchsuchungen fanden die Beamten weiteres mögliches Werkzeug.

Ein Verdächtiger muss vorerst nicht in U-Haft

Gegen drei Verdächtige erging bereits Mitte November 2022 ein Haftbefehl. Sie befänden sich seither in Untersuchungshaft in unterschiedlichen Justizvollzugsanstalten. Zwei weitere Haftbefehle ergingen Anfang Dezember. Der Älteste der Gruppe muss als einziger vorerst nicht in Untersuchungshaft, weil er sich zu den Sprengungen äußerte.

Ermittelt werde noch, ob die Bande bei einer weiteren Sprengung eines Geldautomaten im Juni beteiligt sei, bei dem 60 000 Euro erbeutet wurden.