In Ostfildern können baurechtliche Anliegen ab dem neuen Jahr online erledigt werden. Die Stadt richtet dafür ein virtuelles Bauamt sein. Doch in der Übergangsphase wird es trotzdem noch Papier geben.
Ab 2025 können Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen in Ostfildern baurechtlichen Anliegen bequem online über das neue „Virtuelle Bauamt“ einreichen und den Bearbeitungsstand verfolgen. Julia Pfeiffer, Leiterin der Abteilung Baurecht, erläutert, dass durch die digitale Bearbeitung und Kommunikation im Genehmigungsverfahren nicht nur die Bearbeitungszeiten verkürzt werden. Auch die Kommunikation werde für alle Beteiligten transparenter und nachvollziehbarer gestaltet.
Mehrere könnten an einem Antrag gleichzeitig arbeiten
Das Virtuelle Bauamt ist als sogenannte End-to-End-Lösung konzipiert, bei der alle Verfahrensschritte von der Antragstellung über die Einbindung beteiligter Behörden bis hin zur finalen Entscheidung vollständig digital ablaufen. Das Herzstück ist dabei der digitale Vorgangsraum, ein Bereich, in dem Bauherren, das Bauamt und weitere Beteiligte gleichzeitig und direkt am Antrag arbeiten können. Diese Struktur sorge für eine schnellere und komfortablere Bearbeitung, heißt es in einer Mitteilung der Stadt.
Voraussetzung ist ein Benutzerkonto
Das Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen in Baden-Württemberg setzt bei der Einführung des Virtuellen Bauamts auf das „Einer-für-Alle-Prinzip (EfA)“. Dabei wird eine Software für alle Bundesländer zugänglich gemacht. Mit dem Virtuellen Bauamt Baden-Württemberg könnten Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen Bauanträge künftig sicher und rechtlich verbindlich digital einreichen. Für die Nutzung des Virtuellen Bauamts ist die Einrichtung eines Benutzerkontos erforderlich.
Papierpläne haben noch nicht ganz ausgedient
In der Übergangsphase, bis alle Genehmigungsverfahren vollständig digital abgewickelt werden, setzt die Stadt Ostfildern auf eine parallele Nutzung von digitalen und analogen Formaten. Das bedeutet, dass Bauherren und Architekten ihre digitalen Anträge vorübergehend noch durch Planunterlagen in Papierform ergänzen müssen. Diese Unterlagen sind weiterhin per Post an die untere Baurechtsbehörde zu senden.