Körperverletzung, Nötigung, Sachbeschädigung, Widerstand: Ein 35-jähriger Flüchtling wird von allen Vorwürfen freigesprochen – und stattdessen in ein psychiatrisches Krankenhaus eingewiesen.
Fast zwei Monate lang hat die 14. Große Strafkammer des Stuttgarter Landgerichts verhandelt, um das richtige Urteil für einen 35-jährigen Mann zu finden, der Ende März dieses Jahres in einer Flüchtlingsunterkunft in Schönaich (Kreis Böblingen) für einigen Wirbel gesorgt hat. „Der Fall war wie ein Puzzle, bei dem wir aus einem bunten Bild von Diagnosen aus 14 Klinikaufenthalten ein stimmiges Ergebnis ableiten mussten“, erklärte die Vorsitzende Richterin die vergleichsweise lange Verfahrensdauer.
Weitere Straftaten wären wahrscheinlich
Nachdem der Gutachter Hermann Ebel alle Berichte ausgewertet und sich eng mit den behandelnden Ärzten im Zentrum für Psychiatrie Weissenau abgestimmt habe, wo der Angeklagte vorläufig untergebracht war, könne man nun sicher sagen, dass der 35-Jährige, der aus dem Irak stammt, gleich unter zwei Krankheiten leide: einer Psychose aus dem schizophrenen Formenkreis und einer schweren Epilepsie. Bisher habe es Diagnosen von einer posttraumatischen Belastungsstörung über eine paranoid-halluzinatorische Störung bis zur wahnhaften Störungen gegeben.
Das Problem sei gewesen, dass es keine Störung ersten Ranges wie das Hören von de facto nicht vorhandenen Stimmen gegeben habe und der Angeklagte es allen Beteiligten schwer gemacht habe, Einblicke in sein Inneres zu nehmen. „Wir hatten Glück, dass es in diesem Fall Polizisten gab, die sehr genau hingeschaut haben und den Angeklagten nach der Festnahme gleich in ein psychiatrisches Krankenhaus gefahren haben“, sagte die Vorsitzende Richterin. Nach sieben Verhandlungstagen ordnete das Gericht nunmehr die Unterbringung des 35-Jährigen in einem solchen an, da ohne Behandlung weitere Straftaten von ihm zu erwarten seien.
Ein Küsschen für den Polizisten
Von den erhobenen Vorwürfen der Körperverletzung, der Nötigung, der Sachbeschädigung und des Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte sprach das Gericht den Angeklagten mangels Schuldfähigkeit frei. „Er war bei den ihm vorgeworfenen Taten in seiner Steuerungsfähigkeit zumindest eingeschränkt“, begründete die Vorsitzende Richterin dies.
Zunächst war der 35-Jährige am frühen Morgen des 30. März dieses Jahres wegen eines vermeintlich lauten Türenschlagens mit einem Mitbewohner in Streit geraten und hatte diesem zwei Faustschläge ins Gesicht versetzt. In der Folge kam es zu einem weiteren Gerangel, das ein dritter Mitbewohner, der früher in seinem Heimatland als Polizist tätig war, durch energisches Auftreten beendete. Als zwei herbeigerufene Polizisten kurz darauf das Opfer befragten, vollzog sich beim Angeklagten ein überraschender Stimmungswandel: Erst beschwerte er sich lautstark, kurz darauf kam er lächelnd aus seinem Zimmer, küsste einem Polizisten auf dessen Schutzweste und bot den beiden Beamten Eis am Stiel an.
Üble und bedrohliche Schimpftirade
Später am Tag wollte der Integrationsmanager der Unterkunft mit den Beteiligten den Vorfall aufarbeiten, allerdings waren nur der Ex-Polizist und der Angeklagte in der Unterkunft zu anwesend. Hier zeigte der 35-Jährige wieder ein anderes Gesicht: Er warf dem Integrationsbeauftragten einen Stapel Briefe ins Gesicht und forderte diesen auf, diese jetzt unverzüglich zu bearbeiten. Dabei fielen arabische Schimpfwörter und Sätze, die den übel beleidigten und äußerst bedrohlich gewirkt haben.
Der verängstigte Integrationsbeauftragte schickte den Angeklagten unter dem Vorwand, er brauche noch ein Dokument von ihm aus dem Büro und schloss dieses ab. Dies erzürnte den Angeklagten erst Recht, er nahm einen Feuerlöscher und schlug diesen mehrfach gegen die Plexiglasscheibe. Diese hielt dem Druck Stand, lediglich die Flüssigkeit aus dem Feuerlöscher verteilte sich auf dem Fußboden. Daraufhin versuchte der Angeklagte zunächst, mit einem Messer die Tür aufzuhebeln und anschließend ein Fenster zum Büro einzuschlagen – beides ist ihm nicht gelungen.
Wie ein wilder Stier
Als zwei alarmierte Polizisten eintrafen und ihn aufforderten, sich auf den Boden zu legen, lief der mit Boxershorts, Badeschlappen und einem Kopfhörer bekleidete Mann in Stierhaltung und laut schreiend auf die beiden Beamten zu. Diese konnten ihn zu Boden bringen und ihm Handschellen anlegen. Dann wiederum vollzog sich ein erneuter Stimmungswandel. Dieses Mal wurde der 35-Jährige allerdings nicht noch renitenter, sondern sehr ängstlich.
Die Unterbringung erachtete das Gericht auch deshalb für erforderlich, da Gutachter Ebel weitere, möglicherweise noch schwerere Straftaten durch den Angeklagten befürchtete. „Häufig waren bei seinen Straftaten Messer im Spiel, und es ist Zufall, ob er es gegen sich selbst oder andere Personen einsetzt“, erklärte die Vorsitzende Richterin. Schon bei seiner allerersten Tat habe er ein Messer auf den Rücken einer Mitbewohnerin geworfen.
„Ich wünsche Ihnen alles Gute und hoffe, dass die Behandlung Erfolg hat“, schloss die Vorsitzende Richterin ihre Urteilsbegründung.