Um Vögel zu schützen, müssen einige Katzen in Walldorf künftig zuhause bleiben. Foto: dpa/Herwin Bahar

Um die vom Aussterben bedrohte Haubenlerche zu schützen, müssen viele Bewohner der Stadt Walldorf ihre Hauskatzen den ganzen Sommer über einsperren. Die Hintergründe der radikalen Maßnahme.

Radikale Maßnahme für den Vogelschutz: Viele Bewohner der Stadt Walldorf im Rhein-Neckar-Kreis müssen ihre Hauskatzen ab sofort den ganzen Sommer über einsperren. Um die vom Aussterben bedrohte Haubenlerche zu schützen, hat das Landratsamt eine entsprechende Allgemeinverfügung erlassen.

Demnach dürfen Hauskatzen im südlichen Teil der Stadt bis Ende August 2022 sowie die nächsten drei Jahre jeweils von April bis August nicht mehr vor die Tür.

Landratsamt: Jeder Jungvogel zählt

Für den Fortbestand der Art komme es „auf das Überleben jedes einzelnen Jungvogels“ an, teilte der Landkreis mit.

Der Tierschutzverein Wiesloch/Walldorf kündigte an, sich juristisch gegen die Allgemeinverfügung wehren zu wollen, wie die „Rhein-Neckar-Zeitung“ am Mittwoch berichtete. „Bewahren Sie bitte Ruhe“, richtete sich der Vereinsvorsitzende Volker Stutz dem Blatt zufolge an die Katzenhalter. „Ich versichere Ihnen, dass wir unser Bestes geben, um diese unverhältnismäßige Maßnahme zu stoppen.“

Nur noch drei Brutpaare

Die Haubenlerche ist laut der Mitteilung des Landkreises auf der Roten Liste für gefährdete Tierarten in die höchste Gefährdungskategorie eingestuft. Der Vogel ist vom Aussterben bedroht. In Walldorf habe es im vergangenen Jahr nur noch drei Brutpaare gegeben, alle im Süden der Stadt.

Haubenlerchen brüten am Boden. Immer wieder würden deshalb flugunfähige Jungvögel Katzen zum Opfer fallen, erklärt der Landkreis. Nach längerer Abwägung seinen die Naturschutzbehörden zu dem Schluss gekommen, „dass das Unterbinden des Freigangs von Katzen im Gefahrenbereich für die Dauer der Zeit, in der sie zu einer signifikanten Erhöhung des Tötungsrisikos für Haubenlerchen führen würden, verhältnismäßig ist, da die Haubenlerche vom Aussterben bedroht ist, Katzen eine besondere Gefährdung darstellen und die Maßnahme geeignet, erforderlich und angemessen ist.“

Zwangsgeld in Höhe von 500 Euro

In der Allgemeinverfügung empfiehlt die Naturschutzbehörde, Freigänger-Katzen für den Zeitraum bei Familie oder Freunden unterzubringen, die nicht in dem betroffenen Gebiet wohnen.

Entfleucht eine Freigänger-Katze, müssen die Halter sich umgehend bei den Behörden melden und versuchen, ihr Haustier wieder einzufangen. Auch ein Zwangsgeld ist möglich: Es droht eine Geldstrafe von 500 Euro.