Bundesinnenminister Horst Seehofer spricht sich gegen eine Studie bei der Polizei aus. Foto: dpa/Martin Schutt

Vor drei Wochen sah alles danach aus, als würde Deutschland eine Studie zum sogenannten Racial Profiling in der Polizei bekommen. Das ist Geschichte - Innenminister Horst Seehofer hält die Untersuchung „nicht für sinnvoll.“

Berlin - Die von der Bundesregierung geplante Studie zum sogenannten Racial Profiling bei der Polizei kommt doch nicht. Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) halte eine Studie unverändert nicht für sinnvoll, sagte ein Sprecher des Innenministeriums am Sonntag.

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Von Racial Profiling bei der Polizei spricht man, wenn Menschen wegen ihrer Hautfarbe, Haarfarbe oder anderer äußerer Merkmale, aber ohne einen konkreten Anlass, kontrolliert werden. Die Studie war von der Europäischen Kommission gegen Rassismus und Intoleranz (ECRI) in ihrem aktuellen Bericht über Deutschland empfohlen worden. „Wir werden eine solche Studie, wie ECRI sie empfohlen hat, nicht in Auftrag geben“, sagte der Sprecher des Innenministeriums der dpa. Zuvor hatte „Zeit Online“ berichtet.

Grüne, SPD und Linke kritisierten Entscheidung

Mitte Juni sah alles danach aus, als würde die Studie in Auftrag gegeben werden. Man stehe noch am Anfang, hatte ein Sprecher des Bundesjustizministeriums (BMJV) in der Regierungspressekonferenz vom 12. Juni gesagt. „Es ist aber klar, dass es diese Studie geben soll.“ Ein Sprecher des Bundesinnenministeriums (BMI) hatte damals auf Anfrage erklärt: „BMI und BMJV sind derzeit in der konzeptionellen Entwicklung für eine Studie zu Racial Profiling in der Polizei. Da das genaue Studiendesign im Einzelnen noch nicht feststeht, können noch keine konkreteren Angaben zu weiteren Details gemacht werden.“

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Dass der Innenminister die Studie nicht für sinnvoll halte, wollte ein Sprecher des SPD-geführten Justizministeriums am Sonntag nicht kommentieren. Er verwies aber auf eine frühere Aussage seines Hauses: „Aus Sicht des Bundesjustizministeriums ist eine Studie zu Racial Profiling - bezogen auf den Bund und die Länder - ein wichtiger Schritt, um fundierte Erkenntnisse über das Phänomen zu erlangen und darauf aufbauend über mögliche Gegenmaßnahmen zu diskutieren.“

Racial Profiling ist in der polizeilichen Praxis verboten

Das Innenministerium begründete Seehofers Entscheidung unter anderem damit, dass Racial Profiling in der polizeilichen Praxis verboten ist. Das gelte im Besonderen für die Bundespolizei. „Insbesondere Personenkontrollen müssen diskriminierungsfrei erfolgen“, teilte ein Sprecher mit. „Weder die Polizeigesetze des Bundes noch die einschlägigen Vorschriften und Erlasse erlauben eine solche Ungleichbehandlung von Personen.“ Entsprechende Vorkommnisse seien absolute Ausnahmefälle.

Bereits in der Sitzung des Innenausschusses am 17. Juni hatte Seehofer nach Angaben von Teilnehmern gesagt, seines Wissens sei eine solche Studie nicht von seinem Haus in Auftrag gegeben worden. Er könne aber auch nicht ausschließen, dass ein Mitarbeiter seines Ministeriums so etwas veranlasst habe.

Grüne, SPD und Linke kritisierten Seehofers Entscheidung. Grünen-Fraktionschefin Katrin Göring-Eckhardt schrieb auf Twitter: „Statt Pauschalurteilen brauchen wir mehr Forschung & Daten zu Racial Profiling und Missständen in der Polizei.“ Das Innenministerium dürfe nicht wegschauen. SPD-Vize Kevin Kühnert sagte dem „Spiegel“, Seehofer tue der Polizei damit keinen Gefallen. „Eine Studie könnte die Diskussion durch Fakten versachlichen. Diese Chance droht Seehofer nun zu verspielen.“ Linken-Vizechefin Martina Renner sagte dem Magazin, dass die „angeblichen „Einzelfälle““ so Rückendeckung von höchster Ebene erhielten.