Michael Ballweg hat ein Anwaltsteam an seiner Seite. Foto:  

Vor dem Landgericht geht es unter anderem um den Vorwurf des versuchten Betrugs gegen den „Querdenken“-Gründer Michael Ballweg. Bislang sind zwei Ermittelnde in dem Verfahren als Zeugen gehört worden. Im Netz kündigen seine Anwälte etwas an.

Das Verfahren gegen den Gründer der sogenannten Querdenker, Michael Ballweg, geht an diesem Dienstag in den vierten Verhandlungstag. Es sind noch jede Menge Termine bis ins Frühjahr 2025 angesetzt – vorsorglich wurden die Verfahrensbeteiligten schon gebeten, sich alle Dienstage bis Ende des kommenden Jahres freizuhalten, falls es noch länger gehen sollte. Doch offenbar sehen die Anwälte des obersten „Querdenkers“ Ballweg ein Ende des Prozesses für in greifbare Nähe rücken. Denn sie haben im Netz und auf dem Messenger Telegram am Tag vor dem vierten Verhandlungstag verbreitet, sie würden am 6. November „Beweise für die Unschuld“ des Stuttgarter Unternehmers bringen. Welche das sein sollen, das ließen sie dabei noch offen. In dem Ankündigungsvideo spricht der Angeklagte, der zu den Vorwürfen und auch zu seiner Person im Gerichtssaal schweigt. „Ich nenne uns Team Wahrheit“, sagt er über die vier Anwälte und sich. „Wir machen nämlich die Aufarbeitung in meinem Fall, und danach machen wir die Aufarbeitung der Corona-Maßnahmen, und da haben wir noch viel zu tun“, sagt Ballweg. Im Abspann werden die Zuschauerinnen und Zuschauer eingeladen „Sei dabei“ – es werde ein „spannender und ereignisreicher Prozesstag“.

Dem Unternehmer wird versuchter Betrug in einem besonders schweren Fall vorgeworfen, 9450 einzelne Fälle werden hier tateinheitlich gewertet. Der versuchte Betrug besteht laut der Anklage darin, dass Ballweg von 2020 an um Schenkungen für die Bewegung geworben haben soll. Das Geld habe er dann aber zu einem Teil nicht für die Organisation von Demos und Veranstaltungen, sondern für sich selbst verwendet. 1 269 902,58 Euro seien laut Anklage an Schenkungen eingeworben worden, in Beträgen von einem Cent bis zu 25 000 Euro. Davon seien 843 111,68 Euro zweckgebunden verwendet worden, 575 929,84 Euro aber nicht, so die Einschätzung der Ermittelnden. Dass die Beträge zusammen mehr als 1,4 Millionen Euro ergeben, liege daran, dass auch Bareinzahlungen eingegangen seien.

Bei den vorgeworfenen Steuerdelikten geht es um folgende Summen, alles im Jahr 2020: Im Fall seiner ursprünglichen Firma um vollendete Steuerhinterziehung von 78 060,84 Euro Umsatzsteuer und um versuchte Hinterziehung von Körperschaftssteuer in Höhe von 52 750,00 Euro und Gewerbesteuer in Höhe von 51 685,00 Euro. Zudem habe Ballweg bei der Stadt Stuttgart ein Gewerbe zur Planung und Durchführung von Demos, den Handel mit Werbemitteln und Eventmanagement angemeldet. Bei diesem geht die Staatsanwaltschaft in der Anklage von der versuchten Hinterziehung der Beträge in Höhe von 324 307,00 Euro Einkommenssteuer und Gewerbesteuer von 63 636,00 Euro aus.