Nach Ansicht des Verwaltungsgerichts Stuttgart habe die Stadt nicht ausreichend dargelegt, dass man den zu erwartenden Gefahren eines Autokorsos nicht auch mit „milderen Mitteln“ begegnen könne. Das Verbot wurde demnach teilweise aufgehoben.
Stuttgart - Das Verwaltungsgericht Stuttgart hat das Verbot eines Autokorsos durch die Landeshauptstadt teilweise aufgehoben. Die Richter begründeten ihre Entscheidung damit, dass die Stadt nicht ausreichend dargelegt hatte, dass man den zu erwartenden Gefahren auch mit „milderen Mitteln“ in Form von Auflagen begegnen könne, wie eine Sprecherin des Gerichts am Donnerstag mitteilte (Az.: 5 K 840/21).
Der Kläger hatte sich mit einem Eilantrag an das Gericht gewandt, da ein für (den heutigen) Donnerstag durch die Stuttgarter Innenstadt geplanter Autokorso von der Stadt verboten worden war. Die Stadt hatte das Verbot demnach damit begründet, dass die Teilnehmer bei vorigen Autokorsos gegen Auflagen verstoßen hätten. So hätten sie etwa in Wohngebieten laut gehupt und sich nicht an „infektionsschutzrechtliche Auflagen“ gehalten.
Gericht hält die geplante Route des Autokorsos für problematisch
Das Gericht hält die geplante Route des Autokorsos für problematisch wegen einer „unmittelbaren Gefährdung der öffentlichen Sicherheit“ und verpflichtet die Stadt deshalb dazu, unter Beachtung des Entscheids erneut über die Genehmigung zu entscheiden. Ein Sprecher der Stadt kündigte am Donnerstag an, die Veranstaltung könne unter strengen Auflagen stattfinden.
In den vergangenen Wochen hatten es in verschiedenen Städten im Land mehrfach Autokorsos der „Querdenken“-Bewegung gegeben. Deren Mitstreiter sprechen sich gegen die derzeitigen Corona-Maßnahmen aus. Die Bewegung wird mittlerweile vom Landesamt für Verfassungsschutz in Baden-Württemberg beobachtet. Mehrere maßgebliche Akteure der „Querdenken“-Bewegung ordnet das Landesamt dem Milieu der Reichsbürger und Selbstverwalter zu, die die Existenz der Bundesrepublik leugnen und demokratische und rechtsstaatliche Strukturen negieren.