Wer seinen Führerschein nicht zwingend braucht, kann sich als Strohmann bei einer Agentur für Punktehandel anmelden und damit Geld verdienen. Foto: Adobe Stock/Björn Wylezich

Kaum zu glauben, aber wahr: Verkehrssünder können sich von ihrer Strafe freikaufen. Das ist nicht gewollt – aber legal. Die Justizminister wollten diesem Vorgehen Einhalt gebieten. Doch das Verfahren dauert.

Stuttgart - Für das Amtsgericht in Reutlingen war die Sache klar: Der Angeklagte war im Juni 2015 ziemlich schnell auf der B 27 in Richtung Tübingen unterwegs. Tempo 178 zeigte das Messgerät, 120 waren erlaubt. Ein Monat Fahrverbot und 480 Euro standen auf dem Bußgeldbescheid, doch für 1000 Euro übernahm ein anderer Mann die Verantwortung. Die Sache flog auf und das Amtsgericht verurteilte den Übeltäter wegen falscher Verdächtigung. Zu Unrecht, so die höheren Instanzen. Kaum zu glauben, aber wahr: die Sache bleibt straffrei.