Gilt eine Ausgangsbeschränkung, muss für einen Werkstattbesuch ein triftiger Grund vorliegen. Foto: dpa-tmn/Robert Günther

Die Corona-Krise wirkt sich auch auf den Autofahrer-Alltag aus. Die Fahrt zur Hauptuntersuchung, der Werkstatttermin oder die Probefahrt mit einem möglichen Neuwagen: Was müssen Sie dazu nun wissen?

Hamburg - Die Corona-Krise und die Kontaktsperre sorgen dafür, dass auch für Autofahrer derzeit nichts mehr selbstverständlich ist. Was also sollte man wissen, wenn der Termin zur Hauptuntersuchung (HU) ansteht, ein Werkstatttermin oder gar eine polizeiliche Vorladung?

Kein Auto- oder Motorradbesitzer muss sich Sorgen machen oder gar ein Bußgeld fürchten, weil er etwa einen HU-Termin jetzt verstreichen lässt. Um der derzeitigen Situation Rechnung zu tragen, habe das Bundesverkehrsministerium den Polizeibehörden sowie dem Bundesamt für Güterverkehr empfohlen, vorübergehend Überschreitungen um bis zu vier Monate nicht zu ahnden, sagt Daniela Mielchen, Fachanwältin für Verkehrsrecht aus Hamburg. Damit solle die Mobilität sichergestellt werden, wenn derzeit keine HU vorgenommen werden kann. Normalerweise darf ein HU-Termin nur um maximal zwei Monate überschritten werden.

In Autohäusern und Kfz-Werkstätten aus läuft der Betrieb vielerorts normal, wenn auch unter veränderten Vorzeichen weiter. „Überall werden umfassende Schutzmaßnahmen getroffen, es wird Abstand gehalten, und wir sind in vielen Betrieben zum Einmalschutz für Lenkrad und Sitze zurückgekehrt“, erklärt Thomas Peckruhn vom Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK). Der Neuwagenverkauf sei allerdings sehr stark zurückgegangen, Probefahrten würden vielerorts gar nicht mehr angeboten und seien in einigen Bundesländern sogar verboten. Denn gilt in einem Bundesland eine Ausgangsbeschränkung wie in Bayern, so muss für den Werkstattbesuch ein triftiger Grund vorliegen, also zum Beispiel eine erforderliche, sicherheitsrelevante Reparatur, erläutert der ADAC. „Viele Werkstätten bieten jetzt einen Abhol- und Bringservice an, damit die Autobesitzer nicht aus dem Haus müssen“, erläutert Peckruhn. Wer mit dem Reifenwechsel warten möchte, muss sich aber keine Gedanken machen: „Auch mit Winterreifen kann man im Sommer fahren, allerdings ist der Verschleiß auf der warmen Fahrbahn deutlich höher“, erklärt Peckruhn.

Wer derzeit auf eine Inspektion verzichten will und durch das Überschreiten der Wartungsintervalle einen Garantieverlust fürchtet, sollte sich an seine Vertragswerkstatt oder den Hersteller als Garantiegeber wenden, rät der ADAC. Da es eine Situation wie jetzt noch nie gab, sei nicht allerdings klar, wie die Autohersteller damit umgehen.

Wer sein Auto an-, ab- oder ummelden möchte, geht dafür in der Regel zu Zulassungsstelle. Aus der Distanz heraus ein Auto anmelden oder zulassen zu wollen, ist aber theoretisch auch möglich. „Grundsätzlich besteht seit dem 1. Oktober 2019 die Möglichkeit der internetbasierten Fahrzeugzulassung, allerdings bieten noch längst nicht alle Behörden diesen Service an“, sagt Mielchen. Autofahrer sollten sich daher bei ihrer Zulassungsstelle informieren, ob und wann diese geöffnet habe. Einheitliche Regelungen gebe es hier nicht.