Randalierer und Plünderer in der sogenannten Krawallnacht Foto: Lichtgut/Julian Rettig

Das Amtsgericht Stuttgart hat einen Mann, der in der Krawallnacht unter anderem einen Bewusstlosen bestohlen hatte, zu einer mehrjährigen Gefängnisstrafe verurteilt.

Stuttgart - Ein Mann liegt bewusstlos auf dem Boden – niedergeschlagen von dem Mob, der in der Nacht auf den 21. Juni dieses Jahres eine Spur der Verwüstung vom Eckensee über die Königstraße bis zur Marienstraße gezogen hatte. Einige Passanten wollen dem Opfer helfen und knien neben ihm nieder. So auch ein Mann im Kapuzenpulli. Doch dieser will gar nicht helfen, er zieht dem Opfer den Geldbeutel aus der Hosentasche, nimmt ihm die kabellosen Kopfhörer ab und macht sich davon. Und dieser Mann wird noch mehr Straftaten in der sogenannten Krawallnacht begehen.

Nun sitzt er auf der Anklagebank vor dem Jugendschöffengericht, das von einer Minute auf die andere dann aber zu einem Erwachsenengericht wird.

„Wie heißen Sie denn heute?“, fragt die Vorsitzende Richterin Susanne Böckeler den Mann. Diese Frage kommt nicht von ungefähr, denn der Angeklagte nutzt knapp ein Dutzend Aliasnamen mit verschiedenen Geburtsdaten. Angeblich soll er 18 Jahre alt sein, ein Heranwachsender also. Jetzt stellt sich heraus, dass er 26 Jahre alt ist und nicht aus Marokko, sondern aus Algerien stammt. Freunde hätten ihm geraten, verschiedene Namen zu benutzen, dann werde er nicht abgeschoben, sagt der Angeklagte.

„Beispielloser Angriff auf den Rechtsstaat“

In jener Randalenacht, die die Staatsanwältin einen „beispiellosen Angriff auf den Rechtsstaat“ nennt, soll der 26-Jährige besagten bewusstlosen Studenten bestohlen haben. Danach habe er zusammen mit einem Kumpel gegen 1.30 Uhr auf der Königstraße Kleidung aus einem Laden gestohlen, dessen Schaufenster eingeworfen worden war. Auf der Marienstraße soll der Angeklagte schließlich die Kasse bei McDonald’s herausgerissen und geplündert haben. Zwei Stunden später sei der Mann in einer Tankstelle in Feuerbach aufgetaucht und habe dort mehrmals Zigaretten gekauft – mit der gestohlenen Kreditkarte des Studenten. Die Anklägerin wirft dem Mann besonders schweren Landfriedensbruch, schweren Diebstahl und Computerbetrug vor.

„Ich habe Flaschenwürfe am Rand des Schlossplatzes gesehen. Ich bin dorthin und habe gesagt, die sollen das lassen. Dann bin ich im Krankenwagen wieder aufgewacht“, sagt der 24-jährige Student, der in jener Nacht niedergeschlagen und bestohlen worden war. Er hatte ein Schädelhirntrauma erlitten. An die Attacke auf ihn, die hinterrücks geführt worden sein muss, kann er sich nicht erinnern. Dass man ihm den Geldbeutel aus der vorderen Hosentasche gezogen hat, habe er auch nicht bemerkt. Inzwischen habe er das Ganze gut weggesteckt.

Eine 21-Jährige berichtet, wie sie den Angeklagten dabei gesehen habe, wie er die McDonald’s-Kasse herausgerissen und weggetragen habe. Sie hatte Handyvideos gemacht und sie noch in jener Nacht der Polizei zur Verfügung gestellt.

Kinderpornos auf dem Handy

Vor den Zeugenaussagen hatte Verteidigerin Anja Rößler-Rudolph im Namen ihres Mandanten ein knappes Geständnis abgelegt. Er räume alle Vorwürfe ein, es tue ihm leid, er wolle sich entschuldigen, werde aber keine weiteren Fragen beantworten. Der Mann war erst am 25. November 2019 nach Deutschland eingereist. Nur vier Tage nach der Ankunft verübte er in Heidelberg einen Diebstahl. In Frankreich soll er zuvor ebenfalls gestohlen haben.

Die Staatsanwältin beantragt vier Jahre Gefängnis, die Verteidigerin zweieinhalb. Richterin Böckeler und ihre Schöffen verhängen schließlich drei Jahre Gefängnis gegen den 26-Jährigen. Sie nehmen dem Mann seine Reue nicht ab. „Ihm tut es leid, dass er erwischt wurde“, so die Richterin. Kaltblütig habe er dem Bewusstlosen die Geldbörse gestohlen. Bei der Randale habe er ohne Skrupel mitgemacht.

Und bei dieser Strafe wird es nicht bleiben. Auf dem Handy des Algeriers hat man Kinderpornos sichergestellt. Dieses Verfahren kommt noch auf ihn zu.