Justitia hat sich Zeit gelassen: Doch nun ist das Urteil rechtskräftig. Foto: dpa/D.W. Ebener

Er hatte viele Rechtsmittel ausgeschöpft – doch nun ist das Urteil des Amtsgerichts Esslingen rechtskräftig: Ein 1945 geborener, evangelischer Pfarrer hat sich an einem zur Tatzeit 13-Jährigen vergangen. Er muss eine Gefängnisstrafe antreten.

Das Urteil gegen einen Pfarrer wegen schweren sexuellen Missbrauchs an Kindern in einer Kommune im Kreis Esslingen ist rechtskräftig. Nach einem langen Verfahrensweg hat der Schuldspruch nun Gültigkeit. Eine von der Verteidigung des Seelsorgers beantragte Revision ist jüngst abgewiesen worden. Das bestätigte ein Sprecher des Landgerichts Stuttgart. Der Geistliche muss nun ins Gefängnis: „In dem benannten Verfahren wurde der Verurteilte bereits zum Strafantritt in Kürze in einer Vollzugsanstalt in Baden-Württemberg geladen“, teilt Stefanie Ruben von der Staatsanwaltschaft Stuttgart mit.

Bereits im März 2022 war der Fall vor dem Amtsgericht Esslingen verhandelt worden. Einem 1945 geborenen, evangelischen Pfarrer im Ruhestand war vorgeworfen worden, sich in einer Kommune im Landkreis Esslingen zwei Mal an einem zur Tatzeit 13-Jährigen vergangen zu haben. Zwischen der Familie des Seelsorgers und jener des Geschädigten hatten wohl enge freundschaftliche Beziehungen bestanden. Es soll immer wieder Begegnungen und gemeinsame Unternehmungen gegeben haben.

Amtsgericht Esslingen verhängt Haftstrafe

Ein Großteil dieses und weiterer Verfahren erfolgte aber mit Verweis auf den Opferschutz und die Wahrung der Privatsphäre der beteiligten Personen unter Ausschluss der Öffentlichkeit. Daher blieben die konkret gemachten Vorwürfe im Dunkeln. Die Vorfälle liegen etwa zwei Jahrzehnte zurück. Der Angeklagte hatte die Anregungen des Schöffengerichts auf ein mögliches Verständigungsgespräch weit von sich gewiesen, das Ablegen eines Geständnisses rigoros abgelehnt und eine Schuld vehement bestritten. Das Amtsgericht Esslingen schenkte den Beteuerungen aber keinen Glauben und verurteilte den verheirateten Pfarrer zu einer Haftstrafe von zwei Jahren und fünf Monaten. An den Aussagen des zum Prozesstermin 31-jährigen Geschädigten gab es für das Gericht nicht den geringsten Zweifel.

Der Geistliche hatte gegen das Urteil Rechtsmittel eingelegt. In einem Berufungsverfahren hatte das Landgericht Stuttgart die erstinstanzliche Entscheidung des Amtsgerichts Esslingen inhaltlich bestätigt. Wegen der überlangen Verfahrensdauer wurden aber fünf Monate der verhängten Gefängnisstrafe als bereits vollstreckt angesehen. Die Haftstrafe wird also zwei Jahre betragen.

Auch gegen diese Entscheidung hatte die Verteidigung des Pfarrers Rechtsmittel eingelegt und eine Revision beantragt, die nun abgelehnt wurde. Bei einer Revision wird ein Urteil in rechtlicher Hinsicht auf Verfahrens- oder Rechtsfehler hin überprüft.