Ein Auto sollte brennen, die Flammen breiteten sich aus – mit katastrophalen Folgen. Foto: /Stefanie Schlecht/Archiv

Der Mann, der für das verheerende Feuer in Schönaich im vergangenen August verantwortlich sein soll, steht nun vor dem Stuttgarter Landgericht. Richter, Staatsanwalt und Verteidigung haben sich auf einen Strafrahmen für den 32-Jährigen verständigt. Unklar ist, ob er voll schuldfähig ist.

Es ist ein Fall, der nicht nur die Menschen in Schönaich tief bewegt hat und für die Betroffenen gravierende Folgen hatte. In der Nacht zum 7. August vergangenen Jahres griff in der Robert-Bosch-Straße in Schönaich ein Feuer, das an einem Auto entzündet worden war, auf zwei weitere Fahrzeuge über und dehnte sich schließlich auch auf ein Mehrfamilienhaus aus, in dem 27 Menschen schliefen.

Anwohner hatten den Brand bemerkt und die Feuerwehr alarmiert, die kurz nach 2 Uhr morgens mit 50 Einsatzkräften am Brandort eintraf und rund vier Stunden lang mit den Löscharbeiten beschäftigt war. Insgesamt 27 Personen wurden aus dem brennenden Haus gerettet, die Bewohner der oberen Stockwerke über eine Drehleiter.

Der Angeklagte hat eine laute und klare Stimme

Seit Dienstag steht der Mann, der nicht nur für diesen Brand verantwortlich sein soll, vor dem Stuttgarter Landgericht. Der 32-Jährige wurde s am 8. August festgenommen, seit 12. August sitzt er in Untersuchungshaft. Nun muss er sich wegen schwerer Brandstiftung vor der 9. Großen Strafkammer juristisch verantworten. Der Mann, den zwei Justizbeamte in Handschellen hereinführen, ist klein und schwarzhaarig, er hat eine laute und klare Stimme. Im Prozess ist er auf eine Dolmetscherin angewiesen.

Konzentriert lauscht er der Anklageverlesung des Ersten Staatsanwalts Julian Heibel, der noch einmal die Auswirkungen der Tat darlegt: Das Feuer, das er auf unbekannte Weise an einem vor dem Gebäude geparkten Auto entzündet habe, habe nicht nur das Auto selbst in Vollbrand gesetzt, sondern auch zwei weitere Fahrzeuge daneben ergriffen. Anschließend sei es auf die Fassade und den Dachstuhl des Hauses übergesprungen. „Der Angeklagte hat in Kauf genommen, dass Rauchgase ins Haus eindrangen und die 27 Bewohner durch das Feuer in konkrete Gefahr gerieten“, so der Anklagevertreter.

Es habe vom Zufall abgehangen, ob diese gerettet werden könnten. Eine Bewohnerin habe eine Rauchvergiftung erlitten, die linke Seite des Hauses sei unbewohnbar. Zudem habe das Feuer an zwei weiteren Fahrzeugen dazu geführt, dass Plastikverkleidungen abplatzten und Lack beschädigt wurde. Den Sachschaden bezifferte der Staatsanwalt auf 500 000 Euro. Konkrete Lebensgefahr für die Bewohner habe jedoch nicht bestanden.

50 Einsatzkräfte waren vor Ort und löschten rund vier Stunden. Foto: SDMG/ Dettenmeyer

Darüber hinaus warf die Staatsanwaltschaft dem 32-Jährigen einfache Brandstiftung und unerlaubtes Entfernen vom Unfallort vor. Zum einen habe er im Januar 2023 ein anderes Auto in der Benzstraße in Schönaich in Brand gesetzt, nachdem er einen Vorderreifen mit Benzin übergossen habe. Dabei sei ein Sachschaden von 10 000 Euro entstanden. Zum anderen habe er im August vergangenen Jahres beim Überholen eines Audis in einem Stau auf der Kreisstraße zwischen Böblingen und Sindelfingen dessen Stoßstange erwischt, was ebenfalls einen Schaden von knapp 10 000 Euro verursacht habe, und sei dann einfach davongefahren.

Das Gericht hat einen Gutachter eingeschaltet

Unklar ist, ob der Angeklagte voll schuldfähig ist. Laut den Unterlagen, die dem Gericht vorliegen, wurde er im Jahr 2021 zweimal in einem psychiatrischen Krankenhaus wegen Depressionen behandelt. Zudem hat ein Facharzt für Psychiatrie dem Mann im Jahr 2023 eine Schizophrenie diagnostiziert.

Das Gericht hat einen Gutachter eingeschaltet, der den 32-Jährigen nach vorläufiger Auffassung für schuldfähig hält. Nach einem Rechtsgespräch einigten sich die Prozessbeteiligten auf eine Verständigung mit zwei Alternativen: Im Falle der vollen Schuldfähigkeit soll der 32-Jährige eine Haftstrafe zwischen fünf Jahren und vier Monaten und fünf Jahren und elf Monaten erhalten. Im Falle einer verminderten Schuldfähigkeit würde der Strafkorridor zwischen vier und viereinhalb Jahren liegen.

Anschließend kamen die Prozessbeteiligten überein, den Vorwurf des unerlaubten Entfernens vom Unfallort fallen zu lassen, da die Strafe hierfür neben den anderen nicht beträchtlich ins Gewicht falle. Im Gegenzug für den Strafkorridor ließ der 32-Jährige danach über seinen Verteidiger Michael Lepp erklären, dass er die beiden Brandstiftungen in vollem Umfang einräume.

Der Angeklagte, dessen Mutter bei seiner Geburt 16 Jahre war, und der seit sieben Jahren überwiegend als Reinigungskraft arbeitet, erklärte auf Nachfrage des Gerichts, Hintergrund der ersten Brandstiftung war ein Streit mit seinem Arbeitgeber, der ihm zu Unrecht Überstunden gestrichen habe. Das Auto habe zu einer Firma des Chefs gehört.

Der Angeklagte bedauert, was er getan hat

Motiv für den zweiten und großen Brand sei gewesen, dass ein vermeintlicher Cousin ihn wegen der Beziehung zu seiner Freundin bedroht und geschlagen habe. „Das hat mich erregt und wütend gemacht, und ich konnte ihn nicht anzeigen, da ich kein Deutsch spreche. Mir war in dem Moment aber nicht bewusst, was ich tue, das Anzünden des Autos war ein spontaner Entschluss“, sagte der 32-Jährige. Es tue ihm aber unendlich leid, was den Menschen passiert sei, das habe er nicht gewollt und nicht ansatzweise solche Folgen bedacht.

Der Prozess wird an diesem Mittwoch fortgesetzt. Das Urteil soll voraussichtlich am 24. Februar verkündet werden.

Erkenntnisse nach dem Brand

Ermittlungen
 Als die Polizei und die Behörden nach dem Brand die betroffenen Bewohner ermittelten, stellte sich heraus, dass nur drei der 27 angetroffenen Bewohner ordnungsgemäß gemeldet waren.

Bewohner
 In dem Gebäude befanden sich einige Zimmer für Arbeiter, die dort über ein Untermietverhältnis lebten. Ein Ehepaar hatte einen Mietvertrag direkt mit dem Hauseigentümer. Das Erdgeschoss war an die DB Bahnbau Gruppe vermietet.