Die Rheinbrücke bei Karlsruhe wurde in den sechziger Jahren gebaut, eine zweite Brücke soll nun dem steigenden Verkehrsaufkommen gerecht werden. (Archivbild) Foto: dpa/Uli Deck

Die Stadt Karlsruhe und der Bund für Umwelt und Naturschutz in Baden-Württemberg (BUND) hatten gegen den Bau der Brücke geklagt. Dabei vertreten die Kläger unterschiedliche Positionen. Ob und wo die Brücke gebaut wird, muss jetzt der Verwaltungsgerichtshof klären.

Karlsruhe - Zweieinhalb Jahre nach Einreichung von Klagen gegen eine zweite Rheinbrücke in Karlsruhe hat eine mehrtägige Verhandlung des Verwaltungsgerichtshofs (VGH) Baden-Württemberg begonnen. Wegen der Corona-Krise befasste sich der VGH am Mittwoch in einem Karlsruher Bürgerzentrum statt im Gerichtssaal damit.

Geklagt haben die Stadt Karlsruhe sowie der Landesverband Baden-Württemberg des Bundes für Umwelt und Naturschutz (BUND). Die Umweltschützer wollen die Brücke nicht, weil dadurch aus ihrer Sicht seltene Tierarten in den Rheinauen bedroht sind. Die Stadt Karlsruhe ist nicht generell gegen eine Brücke, setzt sich aber dafür ein, dass sie unmittelbar neben der alten Brücke gebaut wird. Laut aktueller Planung soll die neue Querung etwa 1,4 Kilometer entfernt von der alten entstehen.

Für die mündliche Verhandlung wollen die Richter bis einschließlich Freitag tagen. Wann ein Urteil fällt, ist noch unklar. (Az.: 5 S 2834/17 und 5 S 2835/17)