DNA-Spuren am Ehninger Einbruchsort führten zum Täter. Foto: imago images/Jan Huebner

Weil ein Einbrecher die Tat minutiös mit schildert, kommt er um eine Gefängnisstrafe herum. Das Böblinger Amtsgericht wendet dafür die Kronzeugenregelung an.

Dass ein Angeklagter extra von Rumänien nach Deutschland fliegt, um vor dem Amtsgericht Böblingen verurteilt zu werden, dürfte eher selten vorkommen. Im Fall eines rumänischen Einbrechers allerdings ist genau dies geschehen.