Im Verfahren gegen den Inspekteur der Polizei hat die Polizeipräsidentin eine Frage klären können: Den Verbleib von vier Meldungen an ein Hinweistelefon zu dem Fall.
In dem Prozess gegen den Inspekteur der Polizei wegen sexueller Nötigung einer Kollegin hat sich die Landespolizeipräsidentin Stefanie Hinz viele Fragen, die teilweise auch Vorwürfen gleichkamen, anhören müssen. Am Dienstag war sie die einzige Zeugin, die gehört wurde. In einem Punkt konnte sie Vorwürfe klar entkräften: Dabei ging es um Hinweise, die im Innenministerium eingegangen sein sollen, aber bei der ermittelnden Kripo in Heidelberg nicht angekommen sein sollen. Die Rede war von den Daten von vier weiteren Frauen gewesen.
Es ist üblich, dass Ermittlungen innerhalb der Polizei von einer anderen Dienststelle geführt werden. Deswegen übernahm die Kripo in Heidelberg den Fall. Dorthin sollten auch alle Akten übermittelt werden. Als der zuständige Beamte im Zeugenstand saß, wusste er nichts von vier weiteren Fällen.
Hinz erklärte, als sie darauf angesprochen wurde: „Das waren Hinweise, die eher allgemeinerer Natur gewesen sind.“ Drei Männer und eine Frau hätten sich gemeldet. Die Frau anonym, daher sei das nicht ermittelbar gewesen. Ein Kollege habe den Inspekteur Andreas Renner mit einer Frau in der Kneipe in Bad Cannstatt gesehen, wo es im November 2021 zu dem Übergriff auf die Kriminalhauptkommissarin gekommen sein soll. Es seien aber keine übergriffigen Handlungen geschildert worden, und allein der Aufenthalt in einer Kneipe sei ja „noch nichts Anrüchiges“, so Hinz. Auch die weiteren Hinweise hätten keine konkreten Vorwürfe beinhaltet.
Der Anwalt der Nebenklage hat bei der Durchsicht der Disziplinarakte des Inspekteurs bemerkt, dass keine Verfügung zu den vier Meldungen dabei war. Er nannte die Akte unvollständig. Hinz erklärte, dass das Disziplinarverfahren ruhe, daher würde die Akte auch nicht ergänzt. Selbstverständlich würde man das noch hinzufügen. Es seien telefonische Hinweise gewesen, keine Schriftstücke. Dazu seien Notizen gefertigt worden. Diese könne man den Verfahrensbeteiligten zur Verfügung stellen.
Eine telefonische Anlaufstelle wird für Hinweise in dem Fall eingerichtet
Die telefonische Anlaufstelle sei eingerichtet worden, nachdem sich eine Mitarbeiterin des Landespolizeipräsidiums gemeldet hatte. Sie berichtete von einem unangenehmen Zwischenfall mit dem Inspekteur Andreas Renner. Mehrere Kolleginnen und Kollegen seien vom Innenministerium gemeinsam durch den Schlossgarten in Richtung Stadt gegangen. Unterwegs habe Renner sie angesprochen. Er habe ihr Komplimente zu ihren Augen gemacht und sehr anzügliche Bemerkungen zu ihrer Figur. Sie habe ihm empört entgegnet, was das solle, zumal er verheiratet sei. Seine Reaktion habe gelautet: Sex könne man trotzdem haben. Nach der Meldung dieser Frau habe man ein Hinweistelefon eingerichtet. Fünf Hinweise seien dort eingegangen. Einer war anonym, eine Frau habe sich mittelbar über ihre Dienststelle gemeldet, und drei Männer hätten Beobachtungen durchgegeben.
In dem Verfahren wirft die Anklage dem Inspekteur der Polizei sexuelle Nötigung einer Anwärterin für den höheren Dienst vor. Er soll sich angeboten haben, ihr bei der Vorbereitung für das Auswahlverfahren zu helfen. Bei einem Mitarbeitergespräch dazu soll im Innenministerium an einem Freitagnachmittag reichlich Sekt geflossen sein. Danach gingen der Inspekteur, noch ein Kollege und die Frau noch in ein Lokal. Später fuhren nur die Kommissarin und Andreas Renner noch nach Bad Cannstatt für einen „Absacker“ in einer Eckkneipe. Dort soll es vor der Tür zu der Nötigung gekommen sein. Renner habe die Hand der Frau genommen und an seinen Intimbereich geführt, während er urinierte.
Am Freitag steht der sechste Verhandlungstag an. Es soll unter anderem die Schwester der Beamtin aussagen. Zudem ein Beamter, mit dem sie eine Beziehung hatte. Außerdem soll der Heidelberger Ermittler erneut aussagen.
Ursprünglich waren für den Prozess acht Verhandlungstage bis zum 23. Mai angesetzt gewesen. Die Kammer geht inzwischen davon aus, dass dies nicht ausreichen wird. Daher hat sie weitere Termine bis Mitte Juli angesetzt.
Unter anderem kam es bislang schon aufgrund zahlreicher Unterbrechungen zu Verzögerungen. Immer wieder mussten die Zuhörenden und die Journalistinnen und Journalisten den Raum verlassen, weil Anträge auf Nichtöffentlichkeit gestellt wurden. Da die Begründungen dazu auch mit Argumenten untermauert werden, die nicht an die Öffentlichkeit gelangen sollen – weil sie den höchst persönlichen Bereich der Kommissarin betreffen – mussten auch dafür die Zuhörenden ausgeschlossen werden.