Ein denkwürdiger Prozess ist zu Ende: der ehemalige Paradise-BetreiberJürgen Rudloff mit seinem Anwalt (links). An einem der Tage war auch der Wiederaufnahmeexperte Gerhard Strate an seiner Seite. Foto: Lichtgut/Leif Piechowski/dpa

Einen Deal wollte Jürgen Rudloff nicht eingehen. Jetzt hat das Landgericht Stuttgart den Ex-Rotlichtunternehmer wegen Steuerhinterziehung zu mehr als zwei Jahren Haft verurteilt.

Es ist eine Entscheidung, die sogar die Forderung des Staatsanwalts übertrifft. Der hatte ein Jahr und neun Monate gefordert. Die 6. Wirtschaftsstrafkammer am Landgericht Stuttgart verurteilte am Donnerstag den ehemaligen Betreiber des Paradise-Bordells Jürgen Rudloff wegen Steuerhinterziehung zu einer Gefängnisstrafe von zwei Jahren und vier Monaten. Eine Strafe in dieser Höhe kann nicht zu Bewährung ausgesetzt werden. Sollte das Urteil rechtskräftig werden, muss Rudloff erneut in Haft. „Wir sind mit diesem Strafmaß am alleruntersten Rand dessen, was denkbar ist, geblieben“ sagte der Vorsitzende Richter Günter Necker in der gut eineinhalbstündigen Urteilsbegründung.

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