Mit einem Messer soll ein 38-Jähriger auf Bekannte eingestochen haben. Foto: imago images/SKATA

Seit Freitag steht ein 38-jähriger Esslinger vor dem Stuttgarter Landgericht. Er soll Bekannte mit einem Messer bedroht und verletzt haben. Ob es beim Vorwurf des versuchten Mordes bleibt, ist noch nicht klar.

Esslingen - Um seinen Geldforderungen Nachdruck zu verleihen, soll er immer wieder zugestochen haben. Am Freitag verlas die Staatsanwaltschaft am ersten Verhandlungstag vor dem Stuttgarter Landgericht ihre umfangreiche Anklageschrift gegen einen Mann, der in Esslingen wiederholt gegen zwei weitere Männer gewalttätig gewesen und dabei auch vor dem Einsatz eines Messers nicht zurückgeschreckt haben soll. Die Liste der ihm vorgeworfenen Taten reicht von versuchtem Mord über gefährliche Körperverletzung, Nötigung und schweren Raub bis zu Bedrohung.

Der schwerwiegendste von insgesamt vier Vorfällen, die in diesem Verfahren aufgearbeitet werden sollen, soll sich laut Staatsanwaltschaft Ende September vergangenen Jahres am Bahnhof in Esslingen zugetragen haben. Der 38-jährige Angeklagte sei einem Bekannten begegnet, mit dem er bereits zuvor aneinandergeraten war. Der polizeibekannte Angeklagte hatte vermutet, dass das Opfer in einer nicht näher beschriebenen Form mit der Polizei kooperierte. Bei dem Aufeinandertreffen am Bahnhof sei es dann zu gegenseitigen Beleidigungen gekommen.

Angeklagter wollte Opfer zum Drogenkauf zwingen

Nach einem Handgemenge habe der Angeklagte den Bekannten mit einem Messer angegriffen und verletzt. Dem Opfer sei zunächst die Flucht gelungen. Der Angeklagte habe den Mann aber verfolgt, gestellt und erneut zugestochen. „Der Angeklagte handelte in der Absicht, den Geschädigten zu töten“, ist die Staatsanwaltschaft überzeugt. Erst als das Opfer in Richtung der Esslinger Polizeiwache floh, habe der Angeklagte von ihm abgelassen.

In einem anderen Fall soll der Angeklagte im April des vergangenen Jahres versucht haben, denselben Bekannten zum Kauf von Drogen zu zwingen. Dafür habe der Angeklagte ihm 300 Euro gegeben. Wenn er nicht – wie gefordert – Drogen von dem Geld kaufe, werde er ihm Ohren und Finger abschneiden, soll der Angeklagte gedroht haben. Zum Kauf der Drogen sei es trotzdem nicht gekommen, woraufhin der Angeklagte einige Tage später seinem Bekannten auflauerte und die 300 Euro zurückforderte.

Er soll mit dem Abschneiden von Ohren gedroht haben

Um seiner Forderung Nachdruck zu verleihen, habe der 38-Jährige seinem Opfer mit der Faust ins Gesicht geschlagen und schließlich mit einem Messer auf ihn eingestochen – allerdings ohne den Mann zu treffen. Von dem Angriff beeindruckt übergab der Geschädigte als Anzahlung eine silberne Halskette, deren Wert die Staatsanwaltschaft auf 150 bis 200 Euro schätzt. Es folgten weitere Drohungen über das Mobiltelefon, woraufhin der Geschädigte weitere 200 Euro Bargeld an den Angeklagten übergeben haben soll. Damit hätten die Drohungen aber nicht aufgehört. Der Angeklagte habe immer weiter Geld gefordert.

In einem nicht genau bekannten Zeitraum zwischen September und Oktober des vergangenen Jahres soll der Angeklagte schließlich 6000 Euro von einem Freund seines Opfers gefordert haben. Doch auch diese Forderung blieb unbeglichen, sodass der Angeklagte mit einem Messer auf den Freund seines ersten Opfers eingestochen haben soll. Daraufhin habe der Mann die Forderung in 50-Euro-Raten begleichen wollen, so die Staatsanwaltschaft. Erneut soll der Angeklagte mit dem Abschneiden von Ohren gedroht haben. Als der Angeklagte im Oktober die beiden Geschädigten in einem Bus sitzen sah, soll er ihnen erneut gedroht haben. Er soll an die Scheibe des Busses geklopft, ein Messer gezogen und Schnittbewegungen an seinem Hals demonstriert haben. Anschließend soll der Angeklagte noch versucht haben, in den Bus einzusteigen, was ihm aber misslungen sei. Kurz darauf wurde er festgenommen. Er sitzt seitdem in Untersuchungshaft. Ob der Vorwurf des versuchten Mordes angesichts der Tatbeschreibungen aufrechterhalten werden könne, daran äußerte der Richter bereits nach der Verlesung der Anklageschrift Zweifel.