Das Landgericht Stuttgart erkennt nicht, dass ein Fellbacher Polizist einen mit der Mafia in Verbindung gebrachten Freund zum versuchten Totschlag seines Vorgesetzten angestiftet hat.
Erleichtertes Aufatmen ist bei Freunden und Angehörigen des angeklagten Polizeibeamten aus Fellbach (Rems-Murr-Kreis) im Zuschauerraum zu vernehmen, als die Vorsitzende Richterin Karoline Albrecht das Urteil verkündet: Der 47-Jährige wird vom Vorwurf der versuchten Anstiftung zum Totschlag aus tatsächlichen Gründen freigesprochen – im Volksmund ein Freispruch erster Klasse. „Das Handeln des Angeklagten war moralisch verwerflich, hat aber nicht die Schwelle zur Anstiftung erreicht“, erklärte die Vorsitzende Richterin. Es habe am sogenannten Bestimmungsgrundsatz gefehlt.
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