Mit der elektronischen Akte soll alles besser werden. Doch zum Start gab es bei der Polizei massive Probleme: bei Tausenden Vorgängen stockte die Übertragung zur Justiz.
Thomas Strobl (CDU) feierte einen „weiteren großen Schritt für eine noch modernere Polizei in Baden-Württemberg“. Mit der landesweiten Einführung der elektronischen Akte, lobte sich der Innenminister zu Jahresbeginn, nehme der Südwesten „bundesweit eine Vorreiterrolle“ ein. Ermittlungsverfahren liefen künftig vollständig digital und damit schneller und effizienter, Papierlochung und Aktenheftung gehörten der Vergangenheit an. Wie bei vielen großen IT-Projekten, hieß es in der Mitteilung von Strobls Ressort allgemein, sei es zu „punktuellen Problemstellungen und technischen Herausforderungen“ gekommen, die man gemeinsam angehe.
Nun wird bekannt, was damit konkret gemeint war: bei der Übermittlung von Polizeiakten an die Justiz kam es teilweise zu erheblichen Verzögerungen, ohne dass dies zunächst bemerkt wurde. Tausende von Polizeiakten landeten in den vergangenen Monaten erst mit offenbar wochenlanger Verspätung bei den Staatsanwaltschaften. Erste Hinweise darauf hätten sich Ende 2025 im Zuge des Ausrollens der E-Akte ergeben, teilte eine Sprecherin des landesweit zuständigen Polizeipräsidiums Technik, Logistik, Service mit. Der Anlass: bei der Eingangskontrolle in einem polizeilichen Dienstbezirk habe man „vereinzelte Auffälligkeiten“ festgestellt.
Softwarefehler führt zu der Verzögerung
Unmittelbar nach Bekanntwerden habe das Präsidium eine umfassende technische Analyse zusammen mit dem Hersteller der Software durchgeführt, einer Firma aus Erfurt mit Filiale auch in Stuttgart. Dabei sei neben technischen Störungen aufgrund der erhöhten Auslastung ein „Fehlerbild“ identifiziert worden, das zu der verzögerten Übermittlung führte. Parallel dazu habe man eine Taskforce eingerichtet, eine engmaschige technische Überwachung implementiert und den Austausch mit Hersteller und Justiz intensiviert. An der Lösung des Problems habe die Polizei „mit höchster Priorität“ gearbeitet, betonte die Sprecherin.
Nach ihren Angaben wurde die Ursache des Problems „schnellstmöglich identifiziert und weitgehend behoben“. Die genaue Dauer der Verzögerungen lasse sich im Nachhinein nicht verlässlich bestimmen; zudem habe sie sich von Fall zu Fall unterschieden. Im Verhältnis zum Gesamtvolumen der elektronischen Übermittlungen – bis Ende Januar 460 000 Akten – sei nur ein geringer Anteil betroffen gewesen. Gleichwohl ging es um mehrere tausend Vorgänge, die zunächst „auf Halde“ landeten. Soweit erforderlich, sei der Aktenversand „übergangsweise manuell sichergestellt“ worden. Im Februar seien laut dem Hersteller die letzten Nachübermittlungen abgeschlossen worden. „Ein Verlust von Akten trat nicht ein“, er wäre auch nicht möglich gewesen, fügte die Sprecherin hinzu.
Justiz: keine Nachteile für die Strafverfolgung
Durch die Verzögerungen soll es zu keinen Nachteilen bei der Strafverfolgung gekommen sein. Eine Sprecherin des Justizministeriums von Marion Gentges (CDU) teilte auf Nachfrage mit, es seien keine Fälle bekannt, in denen Straftaten deswegen verjährt wären. Ebenso wenig wisse man von Fällen, in denen Fahndungserfolge gefährdet wurden, weil etwa beantragte Durchsuchungsbeschlüsse nicht oder verspätet ergangen seien. Bei zeitkritischen Maßnahmen stehe die Polizei schon immer im engen Austausch mit der Staatsanwaltschaft, ob telefonisch oder per Mail, ergänzte die Sprecherin.
Auch bei Staatsanwaltschaften – besonders der Stuttgarter - hatte die vollständige Umstellung auf die E-Akte zum Jahreswechsel Probleme bereitet. Der Mehraufwand habe zu Rückständen bei der Erfassung von Akten geführt, die nun abgearbeitet würden, hieß es. Bekannt wurde die Problematik, weil eine politisch brisante Strafanzeige zunächst nicht auffindbar war. Wie Strobl hatte auch Gentges die Vorreiterrolle des Landes bei der E-Akte hervorgehoben.
Hersteller der E-Akte wird in die Pflicht genommen
Mit weiteren Maßnahmen will die Polizei nun sicherstellen, dass die E-Akten lückenlos übertragen werden. Dazu gehöre eine automatisierte elektronische Eingangsbestätigung und eine engmaschige Überwachung der Übertragungsprozesse. Weitere Optimierungen seien geplant, um die Übertragung „dauerhaft belastbar und transparent auszugestalten“; diese fordere man auch vom Hersteller konsequent ein.
Damit bestätigt sich die Einschätzung von Minister Strobl, die Digitalisierung sei „kein Projekt mit Enddatum“. Man bleibe im Austausch, hatte er im Januar angekündigt, und entwickele die E-Akte „kontinuierlich weiter“.