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Bei einem Betriebsausflug hat ein Polizist versucht, seine Kollegin anzuleinen. Keine gute Idee, denn jetzt musste er dafür 500 Euro bezahlen. Das Verfahren wird eingestellt.

Stuttgart (dpa/lsw) Ein Polizist, der bei einem feuchtfröhlichen Ausflug einer Auszubildenden eine Hundeleine umlegen wollte, wird strafrechtlich nicht weiter verfolgt. Wie ein Sprecher der Staatsanwaltschaft Stuttgart am Montag sagte, wurden die Ermittlungen wegen versuchter Nötigung und Beleidigung gegen den Mann eingestellt. Er musste 500 Euro an eine gemeinnützige Organisation zahlen, hieß es. Die dem Polizisten vorgeworfene Tat sei im «Versuchsstadium» geblieben, begründete die Staatsanwaltschaft die Entscheidung.

Auch habe die Auszubildende kein Interesse an einer strafrechtlichen Verfolgung gehabt. Ob dem Mann disziplinarrechtliche Konsequenzen drohen, sei zunächst unklar, sagte ein Polizeisprecher. Im Juli 2018 war der mehrtägige Betriebsausflug von Stuttgarter Polizisten aus dem Ruder gelaufen. Dabei soll der Beamte versucht haben, der Kollegin eine Hundeleine anzulegen. Zunächst war gegen drei Polizisten wegen des Verdachts der versuchten Nötigung ermittelt worden. Ermittlungen hätten die zwei weiteren Beamten vom Vorwurf entlastet, sie hätten den Kollegen verbal und körperlich unterstützt.