Künftig soll der Besitz von Cannabis bis zu zehn Gramm nicht bestraft werden – bisher waren es nur sechs Gramm. Foto: AFP/ANGELA WEISS

Grüne und CDU hatten sich in der Arbeitsgruppe Inneres darauf verständigt, dass künftig der Besitz von Cannabis bis zu zehn Gramm nicht bestraft werden soll. Die Gewerkschaft der Polizei hält die Pläne für unausgegoren.

Stuttgart - Die Gewerkschaft der Polizei hält die Pläne der künftigen grün-schwarzen Koalition zu der Frage, ab welcher Menge der Besitz von Cannabis strafbar sein soll, für unausgegoren. Grüne und CDU hatten sich in der Arbeitsgruppe Inneres darauf verständigt, dass künftig der Besitz von Cannabis bis zu zehn Gramm nicht bestraft werden soll - bisher waren es nur sechs Gramm.

Der Landeschef der Gewerkschaft der Polizei, Hans-Jürgen Kirstein, sagte der Deutschen Presse-Agentur am Montag: „Wenn man diese Vergehen bagatellisiert, muss man auch dafür sorgen, dass man sie gar nicht mehr bearbeiten muss.“ Dies sei aber nicht der Fall. „Wir haben den gleichen Aufwand wie vorher.“ Das sei schon bei der 6-Gramm-Grenze so gewesen. Die Straftat müsse den Vorschriften entsprechend aufgenommen und bearbeitet werden, sie werde nur nicht bestraft.

Polizei soll entlastet werden

Die Grünen hatten argumentiert, man wolle den Besitz von geringen Mengen Gras entkriminalisieren und zugleich dafür sorgen, dass die Polizei entlastet werde, indem sie sich nicht mehr um solche Bagatelldelikte kümmern muss. In den Verhandlungen der Arbeitsgruppe hatte die CDU dem Vernehmen nach die höhere Grenze akzeptiert. Im Gegenzug sollen aber Schwarzfahren und das sogenannte Containern, also die Mitnahme weggeworfener Waren aus Abfallcontainern, weiter geahndet werden.

Kirstein erklärte zudem, der Unmut in der Polizei über das geplante Antidiskriminierungsgesetz und die anonyme Kennzeichnungspflicht sei weiterhin massiv. „Das hat schon große Enttäuschung hervorgerufen.“ Die Erklärung der CDU, dass es im Antidiskriminierungsgesetz keine Beweislastumkehr gebe solle, sei nicht überzeugend. „Ohne Beweislastumkehr macht so ein Gesetz gar keinen Sinn“, sagte der Gewerkschafter. Mit dem neuen Gesetz soll es bei Vorwürfen eine Begründungspflicht für Behörden geben. Das neue Antidiskriminierungsgesetz soll Benachteiligungen wegen der Hautfarbe und anderer Merkmale verhindern.