Im Dauerrechtsstreit um ein Buch über den verstorbenen Altkanzler Helmut Kohl hat das Kölner Oberlandesgericht weitere Passagen verboten.
Im Dauerrechtsstreit um ein Buch über den verstorbenen Altkanzler Helmut Kohl hat das Kölner Oberlandesgericht (OLG) weitere Passagen verboten. Dies teilte das Gericht nach seiner Entscheidung am Dienstag mit. Demnach stellte das OLG in dem Berufungsverfahren eine Verschwiegenheitspflicht zwischen Kohl und dem Autor Heribert Schwan fest. Diese beziehe sich nicht nur auf die Wiedergabe etwaiger Äußerungen Kohls, sondern auch auf Wertungen des Autors.
In dem seit Jahren dauernden Rechtsstreit, den Kohl selbst zu Lebzeiten begann, geht es um das Buch „Vermächtnis - Die Kohl-Protokolle“. Nach dessen Tod führte seine Witwe Maike Kohl-Richter den Rechtsstreit fort.
Verschwiegenheitspflicht
Das OLG kam zu dem Schluss, dass zwischen Schwan und Kohl im Zusammenhang mit den Arbeiten an dem Memoirenprojekt zwar keine ausdrückliche Verschwiegenheit vereinbart wurde, jedoch zwischen beiden eine stillschweigend begründete Rechtsbeziehung bestand. Aus dieser sei eine Verschwiegenheitspflicht abzuleiten.
Der Autor könne sich daher nicht auf die Presse- und Meinungsfreiheit berufen, erklärte das Gericht weiter. Das OLG verbot demnach eine Veröffentlichung und Verbreitung bestimmter als unzulässig erkannter Passagen. Ein Gesamtverbot des Buchs verneinte das Gericht jedoch.
Nach dem Erscheinen des Buches zog Kohl vor Gericht
Das Werk des Journalisten und Historikers Heribert Schwan und des Koautors Tilman Jens erschien 2014. Es basiert auf Gesprächen mit Kohl. Enthalten waren zahlreiche teils negative Äußerungen, die der Altkanzler über andere Politiker getätigt haben soll.
Nach dem Erscheinen des Buchs zog Kohl vor Gericht und verlangte, dass die strittigen Passagen nicht verbreitet werden dürften. Das OLG verbot bereits in einem vorangegangenen Urteil Passagen aus dem Buch.