Impfungen retten leben, bergen aber auch Risiken. Zwischen 20 und 50 Anträge auf Anerkennung eines Impfschadens werden im Land Jahr für Jahr gestellt. Angenommen werden nur wenige. Ein Fehler wiegt für Antragsteller besonders schwer.
Stuttgart - Wenn es ums Impfen und seine Risiken geht, ist der Reutlinger Kinder- und Jugendarzt Till Reckert ein interessanter Ansprechpartner. Er befürwortet Impfungen, lässt aber als Anthroposoph kritische Fragen zu. Damit macht er sich auch angreifbar. „Ich habe einige Eltern, die jemanden kennen, der jemanden kennt, der angeblich einen Impfschaden habe. Und immer heißt es dann, die behandelnden Ärzte würden das kategorisch abstreiten“, sagt er. Impfgegnerschaft fange häufig so an. Anschließend würden die entsprechenden Internetbeiträge und Bücher ausgewählt, und am Ende müsse er sich als Arzt anhören, dass man nicht impfen dürfe und sowieso Teil einer meinungsmanipulierten Öffentlichkeit sei.
Mit einem achtseitigen Merkblatt klärt Reckert Mütter und Väter zu möglichen Komplikationen und Schäden auf. Er sieht ein grundlegendes Problem: „Alles, was nach einer Impfung auftritt, kann mit ihr in Verbindung gebracht werden. Die Frage ist immer, ob der zeitliche Zusammenhang auch ein ursächlicher ist.“ Meist handle es sich um Reaktionen des Körpers, die auch ohne Impfung vorkommen können. Aber das sei im Einzelfall nicht immer sicher zu klären.
Reckert nimmt seit zwölf Jahren täglich mehrere Immunisierungen vor. „Es ist wirklich selten, dass es sichtbare Probleme gibt, die über die üblichen Impfreaktionen hinausgehen“, sagt der Reutlinger, der auch Sprecher des Berufsverbands der Kinder- und Jugendärzte im Land ist. Unter seinen jungen Patienten habe er nur einen Fall, der unklar sei und den er gemeldet habe. Es handle sich um ein Kind mit Autismus, der vermutlich schon vorher vorgelegen habe, der im Rahmen einer Impfreaktion und -komplikation aber deutlicher wurde.
Außergewöhnliche Impfreaktion ist nachzuweisen
Wie kann man einen Impfschaden sicher feststellen – oder ausschließen? Für die Beamten des Landesversorgungsamts beim Regierungspräsidium Stuttgart (RP) ist das Alltagsgeschäft. Die bei den Landratsämtern zu stellenden Anträge auf Anerkennung werden dort nach den Vorgaben des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) bearbeitet. Das RP hat die Fachaufsicht für ganz Baden-Württemberg und ist Widerspruchsbehörde. Jedes Jahr gehen zwischen 20 und 50 neue Anträge ein, sagt Hans-Jörg Schweinlin, Referatsleiter beim RP. Der versorgungsärztliche Dienst sichte die Anträge, die zuvor von der Verwaltung geprüft wurden, auf Vollständigkeit der geforderten Angaben und Unterlagen, schalte externe medizinische Gutachter ein und prüfe, ob die fertiggestellten Gutachten den Anforderungen genügen. Das Gutachtervotum auf Basis sämtlicher Patientenbefunde werde schließlich in einem rechtsbehelfsfähigen Bescheid umgesetzt, der über die Landratsämter ergehe.
Laut Schweinlin bedarf es einer mehrgliedrigen Kausalkette, um die Anerkennung zu erreichen. Zunächst sei die Impfung nachzuweisen und eine anschließende außergewöhnliche Impfreaktion jenseits der üblichen Beschwerden wie beispielsweise Unwohlsein, Schmerz an der Impfstelle und Fieber. Bei Kleinkindern stelle der Fieberkrampf eine solche außergewöhnliche Reaktion dar. Lähmungserscheinungen oder Schockzustände fielen ebenfalls in diese Kategorie. Zeige sich später eine Schädigungsfolge, wobei es sich meist um neurologische Schädigungen handle, genüge die Wahrscheinlichkeit des ursächlichen Zusammenhangs. „Wenn mehr für einen Zusammenhang spricht als dagegen, kann der Schaden anerkannt werden“, erklärt Schweinlin.
Damit allerdings scheinen die Hürden für Antragssteller einigermaßen hoch zu liegen. Tatsächlich werden in Baden-Württemberg laut Statistik des RP Stuttgart jährlich nur wenige Anerkennungen ausgesprochen. 2019 waren es zwei, 2018 drei und 2017 zwei . In den betreffenden Jahren gab es immerhin 35 (2019), 38 (2018) und 23 (2017) neue Anträge auf Anerkennung als Impfschaden.
Land zahlt 14 Millionen Euro Entschädigung
Mit Stand Ende 2019 waren im Südwesten 463 impfgeschädigte Frauen, Männer und Kinder anerkannt, davon allein 283 aufgrund der ehemaligen Pockenimpfung, die schon 1975 eingestellt wurde. Auf die Dreifach-Impfung gegen Masern, Mumps und Röteln sind zwölf anerkannte Schadensfälle zurückzuführen. Die Menschen leiden etwa an Nervenentzündungen wie Neuritis, Plexopathie und Guillain-Barré-Syndrom. Das Land Baden-Württemberg zahlt an alle Geschädigten Versorgungsleistungen in Höhe von insgesamt 14,43 Millionen Euro. Rein rechnerisch macht das rund 2600 Euro monatlich pro Fall.
Angesichts von 4,8 Millionen Impfdosen, die jährlich im Land abgegeben werden, scheinen die Schadenszahlen für eine hohe Impfsicherheit zu sprechen. Aber auch andere Interpretationen sind möglich. So äußert der Medizinrechtler Dirk Liebold: „Viele Schäden werden vermutlich aus Unkenntnis der medizinischen Zusammenhänge gar nicht verfolgt.“
Der Freiburger Jurist ist kein Impfgegner. Seine Frau ist Kinder- und Jugendärztin, der gemeinsame Nachwuchs durchgeimpft. Liebold macht die prozessualen Anforderungen an Patienten zum Thema, deren Anträge abgelehnt wurden und die deshalb vor den Sozialgerichten klagen. Unabdingbar sei es, die geforderte außergewöhnliche und schwere Impfreaktion belegen zu können. „Wer damit nicht beim Arzt war und entsprechende Befunde vorweisen kann, der hat schon verloren“, so Liebold. In diesem Punkt trage der Patient die volle Beweislast.
Gerade dieses Dogma der schweren Impfreaktion als Brückensymptom sieht der Rechtsanwalt sehr kritisch. Es sei nicht auszuschließen, dass es völlig überbewertet werde. „Kann es nicht auch Impfschäden geben, die sich später ohne eine solche Impfreaktion manifestieren?“, fragt er. Aus seiner Sicht sei das wissenschaftlich nicht vollkommen geklärt.