Auch die Beschaffung von Schulbüchern kann mit einer großzügigeren Vergabeverordnung erleichtert werden. Foto: contrastwerkstatt - stock.adobe.com//Sascha Steinach

Die Verbände der Städte und Gemeinden im Südwesten loben die geplante Erhöhung der Wertgrenzen bei Direktvergaben. Das entlastet sie finanziell und personell.

Wenn eine Gemeinde Schulbücher mit einem Auftragswert von mehr als 10 000 Euro benötigt, dann können die bislang nicht direkt bestellt werden. Erforderlich ist eine sogenannte „Verhandlungsvergabe“ mit einer beschränkten Zahl von Anbietern. Allerdings kann wegen der Buchpreisbindung über den Preis gar nicht verhandelt werden. Mit solchen Widersinnigkeiten bei der Auftragsvergabe müssen sich Verwaltungen täglich herumschlagen.

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