Die Natur erobert sich allmählich die ehemalige Teststrecke zurück. Foto: aia/Karin Ait Atmane

Das für die Stromerzeugung angedachte Gebiet liegt nicht nur in einem regionalen Grünzug. Auch andere Kriterien erschweren die Umsetzung der Pläne.

Es ist ein Dilemma. Einerseits soll die Energiewende vorangebracht werden. Dazu braucht es neben neuen Windkraftanlagen auch Platz für große Freiflächen-Photovoltaik. Der ist aber gerade in dicht besiedelten Gebieten wie der Region Stuttgart Mangelware. Besonders schwierig wird es, wenn dann Interessen des Naturschutzes mit den Plänen zur Energiewende kollidieren.

Genau diese Konstellation könnte nun dazu führen, dass ein seit vier Jahren ins Auge gefasstes Projekt in den Neckarauen bei Wernau doch noch scheitert. Dort, auf der ehemaligen Daimler-Teststrecke, möchte der Besitzer des Areals, der Betreiber des nahe gelegenen Betonwerks, eine rund 5,2 Hektar große Freiflächen-PV-Anlage bauen lassen. Noch im Dezember hatte der Wernauer Gemeinderat bei zwei Gegenstimmen und zwei Enthaltungen breite Zustimmung signalisiert und dem Vorentwurf des Bebauungsplans zugestimmt – wohl auch, weil in der Gemeinderatsvorlage zu lesen war, dass der Plan von den übergeordneten Behörden bis hin zum Umweltministerium „allgemein begrüßt“ werde. Was also sollte in der nun anstehenden Phase der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange noch schief gehen?

Module sollen lichten Abstand von vier Metern aufweisen

Allerdings hat die Wernauer Stadtverwaltung bei ihren Recherchen wohl eine wichtige Institution übersehen. Das könnte sich nun rächen. Denn im Planungsausschuss des Verbands Region Stuttgart (VRS) hat der Chefplaner der Region, Thomas Kiwitt, am Mittwoch deutlich gemacht, dass zumindest aktuell die Chancen, an der geplanten Stelle eine großflächige PV-Anlage zu bauen, ziemlich schlecht stehen.

Zwar seien seit dem Ende der Teststrecke die dort versiegelten Flächen und ein Gebäude zurückgebaut worden, und zwischen den nun geschotterten Wegen gebe es überwiegend niedrige Gehölze und Gebüsche. Auch sollen die PV-Module nicht auf betonierten Fundamenten stehen, sondern in den Boden gerammt werden und einen lichten Abstand von bis zu vier Metern aufweisen, damit Sonne auf den Boden fallen kann und unter den Modulen Pflanzen wachsen können. Zudem soll der Zaun, der die PV-Anlage schützt, um 20 Zentimeter nach oben gesetzt werden, damit kleinere Tiere wie Feldhasen durchschlüpfen können. Geplant seien auch Habitate für Zauneidechsen, Wildbienenhügel sowie Vogel- und Fledermausquartiere.

Das Gebiet liegt mitten in einem regionalen Grünzug

Das alles ändere aber nichts an der Tatsache, dass das geplante Bauvorhaben sich mitten in einem Regionalen Grünzug befindet. Und da kennt der VRS aus gutem Grund keine Gnade. Denn solche Grünzüge stehen unter besonderem Schutz: Sie dienen in der Region Stuttgart der Sicherung der Freiraumfunktionen, der naturnahen Erholung und insbesondere der land- und forstwirtschaftlichen Bodennutzung. Regionale Grünzüge dürfen keiner weiteren Belastung, insbesondere durch Bebauung, ausgesetzt werden.

Doch es kommt, das betonte Kiwitt mehrfach und nachdrücklich, noch schlimmer für Wernau: Denn der geplante Standort befinde sich in einer ökologisch sensiblen Lage zwischen dem westlich gelegenen Naturschutzgebiet „Wernauer Baggerseen“ und einem weiteren See im Osten. Weil auch ein Vogelschutzgebiet an den Planbereich grenze, sei die ehemalige Teststrecke nach Einschätzung des Regierungspräsidiums Stuttgart potenziell sogar als Naturschutzgebiet geeignet.

Abstimmung zur gegebenen Zeit mit dem Regierungspräsidium

Allerdings gibt es einen allerdings winzigen Hoffnungsschimmer: Aktuell werde, so Kiwitt, der Regionalplan der Region Stuttgart gerade für die Schaffung von Freiflächen-PV-Anlagen fortgeschrieben. Klar ist: Bis zum Abschluss dieses Verfahrens stehen die Ampeln für die PV-Anlage auf der Wernauer Teststrecke nun erst einmal auf Rot. Ob und inwieweit später dann ein Zielabweichungsverfahren aufgrund der neuen Vorgaben denkbar und möglich sei, müsse zur gegebenen Zeit mit dem Regierungspräsidium abgestimmt werden.