Esslingen verlangt für das Anwohnerparken inzwischen 150 Euro im Jahr. Foto: Roberto Bulgrin/bulgrin

Höhere Gebühren für das Anwohnerparken in Freiburg sind an rechtlichen Formalien gescheitert. Welche Folgen hat das für die Städte in Baden-Württemberg?

Eine formaljuristische Entscheidung ohne politisches Signal. So lässt sich das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig zur Freiburger Gebührenregelung beim Anwohnerparken zusammenfassen. Die Stadt hatte nicht nur die Kosten von 30 auf bis zu 480 Euro im Jahr hochgeschraubt, sondern zusätzlich eine soziale Staffelung eingeführt und auch nach der Länge der Autos differenziert. Die Richter beanstandeten nicht die Höhe der Beträge, sondern diese zusätzlichen Aspekte sowie rein formal die Freiburger Rechtsgrundlage auf Basis der Parkgebührenverordnung.

Der Freiburger Oberbürgermeister Martin Horn (parteilos) zeigte sich zwar enttäuscht, will aber die Gebührenordnung nach genauer Lektüre des Urteils nachschärfen. „Wir bedauern allerdings das Urteil, weil es die Handlungsoptionen der Kommunen deutlich einschränkt“, sagt er.

Bei der Deutschen Umwelthilfe betrachtet man das Urteil hingegen als Ermutigung: „Wir fordern die Kommunen in Deutschland dazu auf, die Gebühren auf einen angemessenen Betrag von einem Euro pro Tag anzuheben.“ Dass künftig doch auch eine soziale Staffelung rechtlich möglich werde, sei nun Aufgabe des Bundesgesetzgebers.

Für Städte bleibt Tür zu höheren Gebühren offen

Auch bei den Städten in Baden-Württemberg sieht man die Tür zu höheren Gebühren weiterhin offen. „Grundsätzlich ist das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts eine gute Nachricht,“ sagt Ralf Broß, Geschäftsführendes Vorstandsmitglied des Städtetags Baden-Württemberg: „Es bestätigt, dass die Städte die Höhe ihrer Parkgebühren selbstständig festlegen können.“ Der Gesetzgeber müsse aber bei einigen anderen Aspekten Klarheit schaffen.

Das Urteil hat allerdings gezeigt, dass das seit 2021 geltende, neue rechtliche Instrument von den Kommunen nur in engem Rahmen interpretiert werden kann. „Bei der Bemessung dürfen nur die Gebührenzwecke der Kostendeckung und des Vorteilsausgleichs berücksichtigt werden“ , heißt es in der Mitteilung des Gerichts zum Urteil. Freiburg war nicht nur mit seinen Detailregelungen, sondern auch mit der Höhe der Gebühren ein Vorreiter in Baden-Württemberg.

Allerdings gibt es in Stuttgart für den City-Bereich, also etwa im Viereck Bahnhof, Liederhalle, Österreichischer Platz und Konrad-Adenauer-Straße, ebenfalls eine teure Regelung. Die unbegrenzte Berechtigung zum Parken in diesem Bereich kostet für Anwohner 400 Euro.

Stuttgart hat nur in der City hohe Gebühren

Ansonsten gehört Stuttgart zu einer breiten Gruppe von Städten im Land wie Baden-Baden, Böblingen, Bruchsal oder Heilbronn, die an der bis 2021 geltenden Höchstgebühr von rund 30 Euro bisher nicht gerüttelt haben. In Stuttgart werden aber die Gebiete mit Anwohnerparken sukzessive ausgeweitet. Zum1. April kamen Degerloch und Zuffenhausen sowie Gebiete in Stuttgart-Mitte und im Osten hinzu. Zu den Folgen des komplexen Gerichtsurteils könne man noch keine Stellung nehmen, heißt es bei der Stadt.

Viele Städte verlangen 120 Euro

Von den Städten im Land, die sich für höhere Anwohnerparkgebühren entschieden haben, erreicht keine auch nur ansatzweise Freiburger Dimensionen. Ulm mit 200 Euro im Jahr und Karlsruhe mit 180 liegen am oberen Ende des Spektrums. Konstanz oder Esslingen verlangen 150 Euro im Jahr. Sehr viele andere Städte wie Heidelberg, Ludwigsburg, Plochingen, Tübingen oder Waiblingen haben sich für 120 Euro entschieden. Mannheim zieht erst langsam die Schraube in Richtung dieser Zielgröße an: Die jährlichen Gebühren wurden zum Jahresanfang auf 63,75 Euro erhöht, 2024 werden es 95,63 Euro sein und von 2025 an 127,50 Euro.

Es ist eher unwahrscheinlich, dass das aktuelle Urteil hier etwas verändert – zumal die politischen Diskussionen vor Ort spannungsreich sind. So hat in Karlsruhe der Gemeinderat die von der Verwaltung vorgeschlagene Gebührenhöhe auf die Hälfte reduziert. Im Gegensatz zu Freiburg differenzieren aber alle anderen Städte nicht nach Fahrzeuggrößen. Auch eine soziale Staffelung gibt es meist nicht.

Soziale Staffelung wird unmöglich

„Zur Bezifferung des Werts der Parkflächen ziehen wir als Vergleichswert die Kosten zur Herstellung und Unterhaltung der Parkflächen heran. Soziale Faktoren oder die Größe von Fahrzeugen spielen dabei keine Rolle“, sagt Raphael Clauss, Leiter der Verkehrsabteilung in Esslingen. Ludwigsburg hat hingegen etwa für Familienpass-Inhaber den Betrag auf 60 Euro halbiert. Man müsse nun das Urteil genau prüfen, ob etwa eine Koppelung an die Vergünstigungen des Familienpasses weiterhin möglich sei, heißt es bei der Stadt.

Die Freiburger Gebührenordnung

Regelung
 Die Stadt hat nicht nur die Gebühren von bisher 30 Euro drastisch hochgeschraubt, sondern auch noch nach Autogröße differenziert. Je nach Länge 240 Euro (bis 4,20 m), 360 Euro (von 4,21 bis 4,70 m) oder 480 Euro (ab 4,71 m). Zudem gibt es noch drei soziale Ermäßigungsstufen von 60, 90 und 120 Euro.

Kritik
 Die Gebührensprünge bei den Fahrzeugen seien zu hoch, so hat nun das Bundesverwaltungsgericht geurteilt. 50 Zentimeter zusätzliche Länge könne den Betrag verdoppeln. Außerdem sei im Gesetz nicht vorgesehen, dass die Gebühren sozial gestaffelt werden dürfen.