In den Innenstadtbezirken gilt das Anwohnerparken von 8 bis 22 Uhr. Nun soll die Stadt prüfen, ob das auch in den Außenbezirken notwendig ist. Foto: Lichtgut/Leif Piechowski

Gegen den Willen mehrerer Bezirksbeiräte wird das Parkraummanagement in Stuttgart weiter ausgedehnt. Die Stadt soll aber mögliche Sonderregelungen prüfen.

Auch gegen den Willen einiger Bezirksbeiräte hat die öko-soziale Mehrheit des Gemeinderats die Erweiterung des Parkraummanagements in Stuttgart beschlossen. In gleich zwölf Wohnquartieren sowie fünf Gebietserweiterungen soll in den kommenden Jahren das Anwohnerparken in sechs Stadtbezirken eingeführt werden. Allerdings soll die Stadt auf Antrag der CDU-Fraktion bis dahin prüfen, wie die bislang starre Handhabung mit Sonderreglungen hinsichtlich der gebührenpflichtigen Zeiten, der Ausweitung der sogenannten Brötchentaste sowie Sonderausweise für örtlich ansässige Betriebe oder auch soziale Härtefälle ergänzt werden kann.

Die seit der Einführung vor 15 Jahren im Stuttgarter Westen inzwischen siebte und achte Tranche ist die bislang größte Erweiterung. In Bad Cannstatt, Stuttgart-Nord, Vaihingen, Plieningen, Untertürkheim sowie Birkach kämen zu den bereits 45 000 bewirtschafteten Parkplätzen weitere knapp 9000 hinzu. Damit ist aus Sicht der Stadtverwaltung das Ende aber noch lange nicht erreicht. Bis Ende 2030 sollen mindestens 30 weitere Bereiche hinzukommen, „die Gebühren für die Parkausweise der Anwohner schrittweise bis auf 75 Euro erhöht werden“, betonte Stadtplaner Andreas Hemmerich im Ausschuss für Stadtentwicklung und Technik des Gemeinderats.

Drei Stadtbezirke lehnen Anwohnerparken ab

Möglich macht die expansive Entwicklung die Novellierung der Straßenverkehrsordnung, die seit Juni 2024 den Kommunen mehr Spielraum bietet. Anstatt wie früher erst bei einem Parkdruck von über 100 Prozent möglich, kann das Anwohnerparken nun auch bereits in Gebieten eingeführt werden, um auf erwartbare Probleme im Vorfeld einwirken zu können – Stichwort Parkplatzverdrängung. Doch nicht überall stößt die geplante Einführung auf uneingeschränkte Zustimmung. So hatten die Bezirksbeiräte aus Stuttgart-Nord, Plieningen und Birkach dies abgelehnt.

Allerdings könnten diese zumindest mit einem Kompromiss besänftigt werden. Denn der Gemeinderat beauftragte mit deutlicher Mehrheit zeitgleich die Stadt, mögliche Neuerungen der bislang starren Regelungen zu überprüfen. „In Gebieten, in denen jeder seinen Parkplatz findet, ist dies nicht nachvollziehbar“, betonte Alexander Kotz (CDU). Das zeige auch die fehlende Akzeptanz durch die Lokalpolitiker vor Ort. Zu klären seien insbesondere die Frage nach einer individuell angepassten Bewirtschaftungsdauer, eine Regelung mit Sonderausweisen für örtliche Betriebe, Gewerbe sowie sozialen Härtefällen wie zum Beispiel pflegende Angehörige und auch die Ausweitung der Brötchentaste.

Stadt prüft mögliche Sonderregelungen

Insbesondere bei dem letzten Punkt zeigt sich die Verwaltung aufgeschlossen. Die Ausweitung der Brötchentaste – das kostenlose Parken für 30 Minuten an den Stellplätzen mit Parkscheinautomaten – werde „in vor allem für den Handel relevanten Bereichen einzeln geprüft und mit den Bezirksbeiräten abgestimmt“, betonte Hemmerich. Das gelte nicht nur für die neuen, sondern auch bereits bestehende Bereiche des Parkraummanagements. In einem ersten Schritt soll dies bereits rund um die Osterbronnstraße im Vaihinger Stadtteil Dürrlewang, wo sich eigens eine Interessensgemeinschaft für die örtlichen Betriebe gegründet hatte, umgesetzt werden.

Eine Prüfung der weiteren Aspekte soll spätestens zum zweiten Halbjahr 2026 erfolgen. Einer gesonderten Regelung für jeden Stadtbezirk erteilte Hemmerich aber bereits im Vorfeld eine klare Absage: „Es darf nicht zu kleinteilig werden, ansonsten wissen die Autofahrer nicht mehr, was nun wo wirklich gilt.“ Das wäre noch rechtzeitig, um auf die noch umstrittenen neuen Gebiete einwirken zu können. Denn zum 1. Oktober 2027 soll das Anwohnerparken in Bad Cannstatt und Untertürkheim, und zum 1. April 2028 in den weiteren Zonen eingeführt werden – mit welchen Sonderregelungen, bleibt abzuwarten.