Vier bis zehn Stunden darf man mittlerweile in vielen Straßen von Leinfelden-Echterdingen nur noch parken. Ansonsten braucht man einen Parkausweis. Foto: Natalie Kanter

Ein Gewerbetreibender aus Echterdingen bekommt laufend Strafzettel für sein Firmenfahrzeug. Was steckt dahinter?

„Das ist ein Schildbürgerstreich“, sagt ein Gewerbetreibender aus dem Leinfelden-Echterdinger Stadtteil Echterdingen. Weil die Stadtverwaltung ihr neues Parkraumkonzept umgesetzt hat, um die vielen Messe- und Urlaubsparker, die in der Vergangenheit die Straßen der Kommune zugeparkt hatten, auszusperren, bekommt er nun Strafzettel für sein Firmenfahrzeug. Zwei Stück waren es in der vergangenen Woche. Das Problem dahinter: Er weiß nicht, wo er seinen Transporter nachts – wenn seine Firma geschlossen hat – abstellen soll.

Notwendige Nachweise

Die neuen Regeln gelten mittlerweile in den Stadtteilen Leinfelden und Echterdingen komplett und im Ortsteil Oberaichen rund um den Bahnhofsbereich. Mit Parkscheibe kann man je nach Gebiet maximal vier bis zehn Stunden parken. Wer sein Auto länger am Straßenrand abstellen will, braucht in allen Zonen einen Parkausweis. Dieser kostet für Bewohner pro Fahrzeug jährlich 30 Euro.

Beschäftigte haben die Möglichkeit, mit einem Beschäftigtenparkausweis für jährlich 90 Euro und einer Parkscheibe zehn Stunden lang ihr Fahrzeug abzustellen. Dafür müssen sie laut Gerd Maier, dem Leiter des Leinfelden-Echterdinger Ordnungsamtes, nachweisen, dass sie in der jeweiligen Zone arbeiten, sie Halter des angegebenen Fahrzeugs sind oder, dass ihnen dieses zur Verfügung gestellt wurde.

Während der Betriebszeiten der Unternehmen bestehe ausreichend Zeit die öffentlichen Parkplätze zu nutzen, betont Maier. Aber auch: „Ein Dauerparken ist nicht möglich.“ Es sei bekannt, dass manche Unternehmen auch für Firmenfahrzeuge einen Ausweis erhalten möchten. Sie wollten ihre Fahrzeuge auch außerhalb der Betriebszeiten auf der Straße parken.

Zusätzliche Flächen anmieten

Einen Anspruch auf einen solchen Ausweis gebe es allerdings nicht. Dies zu ändern würde den Zielen des Parkraumkonzepts widersprechen: Würde der Fuhrpark einer Firma außerhalb der Betriebszeiten auf der öffentlichen Straße abgestellt, würde sich die Not der Bewohner, einen Parkplatz zu finden, noch erhöhen. Unternehmen müssen ihre Fahrzeuge also nach Betriebsschluss auf Privatgrund abstellen. Und wenn sie diesen nicht haben? Dann müssen sie zusätzliche Flächen anmieten.