Polizeikontrolle in der Stuttgarter City vor wenigen Monaten: Was ist erlaubt, was ist schon ein Corona-Verstoß? Foto: Lichtgut/Julian Rettig

Reiserückkehrer, die sich nicht an die neuen Corona-Vorschriften halten, müssen mit empfindlichen Geldbußen rechnen. Seit Beginn der Pandemie wurden in Stuttgart schon in großer Zahl solche Bescheide verschickt.

Stuttgart - Seit Anfang August gelten für Reiserückkehrer insbesondere aus Corona-Hochrisikogebieten und Virusvariantengebieten strenge Vorschriften mit Testpflicht und Quarantäneauflagen. Wie sich diese auswirken werden, darüber könne man „frühestens in einigen Tagen“ Aussagen machen, sagt Stadtsprecherin Jasmin Bühler.

Bußgelder summieren sich zu einem Millionenbetrag

Dass Verstöße teuer werden können, zeigt die zurückliegende Bußgeldstatistik. So hat die Stadt Stuttgart seit Beginn der Corona-Pandemie 9863 Verfahren registriert, weil das Ansammlungsverbot nicht eingehalten wurde und nach der jeweiligen Vorschrift zu viele Personen zusammenkamen. Die Bußgelder dafür summieren sich bisher auf knapp 2,1 Millionen Euro. 319 Mal wurde geahndet, weil Personen unzulässigerweise an Veranstaltungen wie Hochzeiten oder Geburtstagsfeiern teilgenommen haben (Bußgelder: insgesamt gut 82 800 Euro).

Immerhin 1779 Mal wurden Verstöße gegen die im Lockdown verhängte Ausgangsbeschränkung festgestellt, mit Bußgeldern von rund 153 700 Euro. Noch größer ist die Zahl der Verletzungen des Maskengebots, für 1801 Fälle wurden Bußgelder von insgesamt 167 400 Euro fällig. 282 Verfahren wurden eingeleitet wegen des Verstoßes gegen das Verbot etwa von gastronomischen Betrieben (verhängte Bußgelder: 329 500 Euro). Die Pflicht zur Absonderung etwa im Fall einer Coronainfektion haben 44 Personen nicht beachtet (Bußgelder: gut 14 000 Euro). Gegen das Alkoholkonsumverbot wurde 217 Mal verstoßen (Bußgelder: fast 21 000 Euro).