Die Neubemessung der Grundsteuer beschäftigt derzeit Eigentümer wie Finanzverwaltung gleichermaßen. Foto: picture alliance/dpa/Jens Büttner

Die Vorgabe zur Online-Übermittlung der Daten ans Finanzamt, wird in Ausnahmefällen aufgehoben. An der jüngsten Software-Panne liegt das nicht.

Die Steuersoftware Elster ist in den vergangenen Tagen wegen des Ansturms jener zusammengebrochen, die ihre Daten im Zuge der Grundsteuerreform dort hinterlegen wollten. Dass die Finanzbehörden auf die elektronische Übermittlung bestehen, hat bei nicht wenigen Eigentümern für Unmut gesorgt.