Offensiv auftreten: Vorurteile gegenüber ihrem Alter sollten Bewerber 50 plus gleich in Eigeninitiative abarbeiten. Foto: dpa - dpa

Ältere Bewerber haben in der Arbeitswelt nicht selten mit Vorurteilen zu kämpfen. Die muss man entkräften, wenn man gegen Ende seines Berufslebens noch einmal auf Jobsuche geht.

BerlinFirmenpleiten, gesundheitliche Einschränkungen oder schlicht der Wunsch, nach 30 Jahren noch einmal etwas Neues anzufangen – es gibt viele Gründe, warum Menschen sich gegen Ende ihres Arbeitslebens noch einmal auf einen neuen Job bewerben. Die meisten Menschen, die heute arbeiten, dürfen erst mit 67 Jahren regulär in Rente gehen, immer mehr Menschen arbeiten länger.

Die Spanne des aktiven Arbeitslebens ist ziemlich lang geworden – und damit ist es anfälliger für Unwägbarkeiten. Wer mit Anfang 50 noch einmal auf Jobsuche geht, hat es schwerer als jüngere Arbeitslose. Die Arbeitslosenquote lag 2017 bei den über 54-Jährigen mit sieben Prozent etwa einen Prozentpunkt höher als in jüngeren Altersgruppen. Außerdem erhielten Arbeitssuchende in diesem Alter nur in einem guten Drittel der Fälle innerhalb von zwei Jahren eine neue Anstellung.

Für Ältere liegt die letzte Bewerbung oft Jahrzehnte zurück. Statt Bewerbungsmappe und Vorstellungsgespräch gibt es jetzt Skype-Interviews, Assessment-Center und Bewerbungsvideos. Nichtsdestotrotz haben ältere Bewerber einige Vorteile, die sie ausspielen können.

Routine bringt Ruhe

Grit Schädlich, Vermittlerin im Integrationsteam der Bundesagentur für Arbeit in Stuttgart, nennt sie die „Generation Erfahrung“. Für die Bewerbung und das Auftreten im Vorstellungsgespräch stelle sich die Frage, was man in die Waagschale werfen kann gegenüber jüngeren Bewerbern. Es gebe Arbeitgeber, die bewusst nach älteren Mitarbeitern suchen – etwa, weil sie viele junge Angestellte haben und einen erfahrenen Mitarbeiter möchten, der etwas Ruhe ins Büro bringt.

Neben fehlender Bewerbungspraxis haben ältere Jobsuchende häufig mit Vorurteilen zu kämpfen. Körperliche Belastbarkeit, Lernbereitschaft oder -fähigkeit – diese Fähigkeiten sprechen Arbeitgeber eher jüngeren Menschen zu. Was also tun? „Sich als „extra“ jung oder junggeblieben zu präsentieren, ist oft wenig authentisch“, findet Business Coach und Trainerin Carolin Lüdemann. Wer sich verstellt, laufe Gefahr, entlarvt zu werden – entweder schon im Vorstellungsgespräch oder spätestens im Job. Stattdessen gelte es, die eigenen Vorzüge herauszustellen. Lüdemann nennt das „Differenzierungspotenzial“. Was unterscheidet einen von jüngeren Mitbewerbern? Welche Punkte aus der Stellenausschreibung kann man durch seine jahrelange Berufserfahrung besonders gut erfüllen?

Was Vorurteile oder Anspielungen auf das Alter angeht, könne man ruhig offensiv auftreten, rät die Trainerin. „Es macht Sinn, diese in Eigeninitiative abzuarbeiten und nicht erst den Personaler danach fragen zu lassen.“ So könne man das Gespräch besser steuern. Manche Vorurteile könne man auch ins Gegenteil verkehren, erklärt Schädlich. „Jemand, der immer in einer Branche gearbeitet hat, sieht sich vielleicht dem Vorurteil der einseitigen Berufserfahrung gegenüber.“ Der Vorteil sei aber, dass man in seinem Gebiet dadurch der Spezialist ist. Das sollte man herausstellen.

Das Gleiche gilt auch für den Lebenslauf. Statt 30 Jahre Berufserfahrung, Fortbildungen und Umschulungen minutiös abzubilden, sei es viel wichtiger, die Erfahrungen deutlich zu machen, die für die Stelle relevant sind. „Man sollte sich nicht darauf verlassen, dass Personaler beim ersten Sichten Zeit haben, viele Seiten zu erfassen“, sagt Lüdemann. Daher sollte man sich auf das konzentrieren, was in den letzten zehn Jahren passiert ist. Auch ein Kurzprofil auf der ersten Seite im Lebenslauf könne helfen, Stärken, Erfahrungen und Kompetenzen hervorzuheben.

Klage auf Diskriminierung

Und wenn doch der jüngere Bewerber die Stelle bekommt? Falls man Zweifel hat, dass es an den eigenen Kompetenzen gelegen hat, kann man sich von einem Anwalt beraten lassen. Stichwort: Altersdiskriminierung. „Man kann sich nicht einklagen auf Anstellung“, sagt Nathalie Oberthür, Fachanwältin für Arbeitsrecht. Allerdings gebe es einen Anspruch auf Entschädigung von maximal drei Gehältern, wenn sich beweisen lässt, dass man aufgrund seines Alters benachteiligt wurde. Ein Schadenersatz, der den zu erwartenden Gehaltsausfall komplett ersetzt, sei eher selten. Den gebe es nur, wenn man nachweisen könne, dass man der beste Bewerber war und allein aufgrund seines Alters nicht genommen wurde.

Zu guter Letzt sollte man sich nicht zu schnell entmutigen lassen, falls lange keine Rückmeldungen von potenziellen Arbeitgebern kommen. „Der Prozess kann schon dauern“, sagt Schädlich. Bewerbungsverfahren hätten sich insgesamt verlängert. Gerade im akademischen Bereich könne es gut und gerne mal ein halbes Jahr dauern. Ein wenig Geduld sollte man also mitbringen.