Baden und Sonnen ohne Oberteil ist für Männer selbstverständlich. Aber was dürfen Frauen in Stuttgart? Hier im Bild: das Höhenfreibad Killesberg. Foto: Lichtgut - Ferdinando Iannone/Ferdinando Iannone

An manchen Tagen dürfen Frauen in Göttingen künftig ohne Oberteil ins Bad. Doch was gilt eigentlich in Stuttgarter Parks und Freibädern?

Seit diesem Monat dürfen Frauen in Göttingen an einzelnen Tagen ohne Oberteil im Freibad schwimmen gehen – zumindest in einer Testphase bis Ende August. Nachdem es Forderungen nach mehr Gleichberechtigung gegeben hatte, einigte sich der Sportausschuss der Stadt auf diesen Kompromiss. Feministische Gruppen, wie die Initiative „Gleiche Brust für alle“ hatte sich für eine Änderung starkgemacht. Frauen und Männer sollten, auch was das Baden angeht, nicht weiter unterschiedlich behandelt werden, so die Forderung. Doch was gilt in Stuttgart und gibt es auch in der Landeshauptstadt Bestrebungen, etwas zu verändern?

In Stuttgarts Bädern muss „angemessene Badekleidung“ getragen werden, heißt es in der entsprechenden Haus- und Badeordnung. Doch was ist damit genau gemeint? Jens Böhm, Pressesprecher der Stuttgarter Bäder, sagt, wie das in der Praxis handgehabt wird: Frauen müssen beim Schwimmen generell ein Oberteil tragen. „Das ist nicht definiert, wird aber so gelebt“, sagt er. Ausnahmen von der Regel gibt es in den entsprechenden FKK-Bereichen, etwa im Inselbad Untertürkheim, oder in den Nacktbadezeiten im Mineralbad Leuze. Allerdings heißt es dann eben: überhaupt keine Kleidung für alle Badegäste.

Was gilt beim Sonnen im Freibad?

Zu größeren Diskussionen mit Besucherinnen habe dies in der Vergangenheit nicht geführt. „Wir sind damit immer gut gefahren“, sagt Böhm. Während es Frauen beim Baden nicht gestattet ist, ihre Brust zu zeigen, gelten beim Sonnen andere Regeln. Auf der Wiese sei es in Ordnung, das Oberteil abzulegen. Die Praxis sei in den vergangenen Jahrzehnten gewachsen. „Wir haben im Bad ein Abbild der Gesellschaft, da muss man Kompromisse finden“, sagt er. Manche wollten lieber mehr, andere weniger tragen. Böhm geht davon aus, dass sich etwa Familien mit Kindern daran stören könnten, wenn einzelne Damen ohne Oberteil schwimmen gehen. Bestrebungen, etwas zu ändern, gebe es daher keine.

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Doch nicht nur im Freibad sonnen sich viele Menschen gerne, auch in den Parks der Stadt sind bei entsprechenden Temperaturen viele Sonnenanbeterinnen und -anbeter unterwegs. Laut Sven Matis, dem Pressesprecher der Stadt Stuttgart, gibt es hier auch keine eindeutige Regel: „Natürlich sind unsere Grünflächen keine Orte einer Freikörperkultur. Aber die Frage, ob Sonnenbaden oben ohne in öffentlichen Grünanlagen verboten ist, hat sich in der Landeshauptstadt bislang nicht gestellt.“ Bislang sei dies kein Gegenstand größerer Debatten gewesen. Entscheidend sei letztlich, ob sich andere Menschen dadurch gestört fühlten. „Ob etwas ein öffentliches Ärgernis provoziert, hängt ab vom jeweiligen Ort und vom Verhalten der Personen“, sagt er.

Theoretisch muss über nackte Brüste im Zweifel das Finanzministerium entscheiden

Einzelne Grünflächen, wie etwa der Schlossgarten unterliegen außerdem der Verantwortung des Landes. Auch das zuständige Finanzministerium kennt keine konkreten Parkregeln in dieser Hinsicht. Sollte sich aber jemand belästigt fühlen, müsse die Polizei vor Ort oder das Ordnungsamt der Stadt Stuttgart vermitteln.