Street-Artist Eme (links) und OB-Kandidat Abdul-Karim vor der umstrittenen Fassade Foto: Eva Funke

Der OB-Kandidat Issam Abdul-Karim greift politische Themen per Kunst an seiner Fassade auf. Bezirksbeiräte in Stuttgart-Nord fragen sich, ob er das überhaupt darf.

Stuttgart - Links ein riesengroßes Porträt. In der Mitte ein Radio. Und rechts daneben viele lachende Kindergesichter. Das ist der neue Hingucker, den der Street-Künstler Eme in wenigen Tagen auf die blaue Fassade des Café Red in der Straße Am Kochenhof gemalt hat.

Das Werk ist aber nicht nur ein Hingucker, sondern auch ein Aufreger – vor allem für die Bezirksbeiräte in Stuttgart-Nord. Denn das Gebäude ist in Besitz der Abfallwirtschaft Stuttgart (AWS) und somit städtisch. Und: das Porträt zeigt das Gesicht des Cafébetreibers Issam Abdul-Karim. Karim kandidiert bei der OB-Wahl am 8. November in Stuttgart. Die Bezirksbeiräte fragen sich nun über die Fraktionsgrenzen hinweg, ob die Fläche eines städtischen Gebäudes für persönliche Wahlwerbung benutzt werden darf.

Kunst statt teure Wahlplakate

Issam Abdul-Karim ist überzeugt, dass er nichts falsch gemacht hat: „Die Fassadenwand habe ich gebaut. Darauf kann ich machen, was ich will“, stellt der 50-Jährige fest und weist darauf hin, dass auf der Fassade weder sein Name steht noch die Rede davon ist, dass er Oberbürgermeister werden will. „Die Botschaften, die ich auf der Fläche transportiere, sind unter anderem Themen wie Schutz der Kinder, gegenseitige Toleranz und eine Gesellschaft ohne Diskriminierung.“

Statt in teure Wahlplakate zu investieren, habe er sich entschieden, von dem renommierten Künstler Eme ein Kunstwerk schaffen zu lassen. Auf Wahlplakate will Abdul-Karim ganz verzichten. „Dafür werden Ressourcen verbraucht und dann werden sie weggeworfen. Und kostspielig sind sie außerdem“, sagt er.

Mit seiner Überzeugung, dass er die Fassade so nutzen darf, liegt er richtig. „Wir haben keine Möglichkeit, auf die Fassadengestaltung einzugreifen“, teilt die AWS auf Anfrage mit. Und Stadtsprecher Sven Matis stellt fest, dass das Ordnungsamt die Fassadengestaltung nicht als Wahlwerbung versteht. Wahlwerbung darf frühestens sechs Wochen vor der Wahl, also ab 27. September, gemacht werden.