Grundsätzlich bleiben Kindertageseinrichtungen bis auf weiteres geschlossen. Doch bald haben mehr Eltern die Möglichkeit, ihre Kinder in eine Notbetreuung zu geben. Foto: dpa/Monika Skolimowska

Nicht nur Eltern, die in „kritischen“ Berufen arbeiten, dürfen ihren Nachwuchs abgeben, sondern alle mit einem präsenzpflichtigen Arbeitsplatz außer Haus. Wie geht das im Detail? Fragen und Antworten dazu.

Stuttgart - Das Land will vom 27. April an mehr Kinder als bisher in den Genuss einer Notbetreuung in Kitas, der Tagespflege sowie in Schulen kommen lassen. Dies teilte am Montag Kultusministerin Susanne Eisenmann (CDU) mit. Hatten auf diesen Notdienst bisher nur Eltern Anspruch, die bei Polizei, in Kliniken oder anderen „kritischen“ Einrichtungen arbeiten, so können nun grundsätzlich Kinder, bei denen beide Erziehungsberechtigte beziehungsweise Alleinerziehende „einen außerhalb der Wohnung präsenzpflichtigen Arbeitsplatz wahrnehmen“, eine Notbetreuung erhalten. Einbezogen werden künftig auch Schüler der siebten Klasse. Eisenmann präzisiert damit eine Übereinkunft von Bund und Länder.