Wer Essen to go anbietet, muss seit Januar auch Mehrwegbehälter anbieten. Foto: dpa/Hauke-Christian Dittrich

Für die Mehrwegpflicht müssen auch Kontrollen her, meint Daniel Gräfe. Dass Verbraucherschützer jetzt klagen, ist ein wichtiger Schritt.

Wer einen Kaffee oder Snack to go bestellt, wird derzeit selten über Mehrweg-Alternativen informiert, obschon dies mit der neuen Mehrweg-Angebotspflicht seit Januar nötig wäre. Oft stehen auch keine Mehrwegbecher oder -verpackungen bereit, die als Alternative zu Einweg-Kunststoffverpackungen angeboten werden müssen. In der Praxis ist das Gesetz noch ein Papiertiger, auch weil es bisher kaum Kontrollen oder Bußgelder gibt; oftmals ist den Behörden gar nicht klar, wer hierfür zuständig sein soll.