Das Landgericht Karlsruhe befasst sich mit Fall, der im Sommer 2020 große Wellen schlug (Symbolbild). Foto: imago images/U. J. Alexander/Udo Herrmann via www.imago-images.de

Im Sommer 2020 schlug der Fall große Wellen: Ein junger Mann soll damals einen 54-Jährigen am Bahnsteig in Waghäusel ins Gleisbett gestoßne haben. Der Mann überlebte. Nun kam es zu einem zweiten Prozess.

Im zweiten Prozess um den lebensbedrohlichen Stoß eines Mannes vor einen fahrenden Güterzug an einem Bahnhof in Baden haben beide Angeklagte von ihrem Schweigerecht Gebrauch gemacht. Das Landgericht Karlsruhe muss sich seit Mittwoch noch einmal mit dem Fall befassen, weil der Bundesgerichtshof (BGH) den Revisionen der 27 und 24 Jahre alten Brüder gegen das erste Urteil teilweise stattgegeben und eine neue Verhandlung angeordnet hat. Dabei solle es vor allem um die Schuldfähigkeit der an paranoider Schizophrenie erkrankten Männer gehen. Diese sei nicht richtig beurteilt worden.

Im ersten Verfahren hatte es eine andere Kammer des Landgerichts als erwiesen angesehen, dass der ältere Bruder im Sommer 2020 aus Frust über seine Lebenssituation einen 54-Jährigen, der auf dem Bahnsteig in Waghäusel zwischen Karlsruhe und Heidelberg wartete, unvermittelt ins Gleisbett gestoßen hatte. Mit Tritten und Schlägen habe er den Mann daran gehindert, wieder auf den Bahnsteig zu klettern - als sich ein Güterzug mit etwa Tempo 90 näherte. Das Opfer konnte sich in eine Lücke pressen und überlebte mit mehreren Knochenbrüchen.

Im April 2021 verurteilte das Gericht den Haupttäter wegen Mordversuchs zu zehn Jahren Haft, seinen Bruder wegen unterlassener Hilfeleistung zu neun Monaten auf Bewährung. Beide sind Syrer.