Die Ampel möchte Millionen Arbeitnehmer rückwirkend ab 01. Januar 2024 steuerlich entlasten. Doch wer genauer hinschaut, reibt sich schnell verwundert die Augen.
Die Inflation hinterlässt deutliche Spuren im Geldbeutel. Daher möchte die Ampel das Portemonnaie – zumindest das der Arbeitnehmer – wieder etwas füllen, indem rückwirkend auf den 01. Januar 2024 mehr netto vom brutto übrig bleiben soll. Die dafür benötigten Steuersenkungen wurden bereits beschlossen und treten rückwirkend zum 01. Januar 2024 in Kraft.
Millionen Menschen in Deutschland dürfen sich daher freuen, titelten unlängst diverse Nachrichtenportale. Doch wer genauer hinschaut, stellt schnell fest: Die Steuergeschenke machen sich vor allem für Gutverdiener bezahlt.
Beispielrechnung: So viel bleibt mehr netto vom brutto übrig
So bleiben für einen Arbeitnehmer mit 3000 Euro monatlichem Bruttogehalt, der zudem single ist und keine Kinder hat, gerade einmal 14 Euro mehr netto vom brutto monatlich übrig – nach Rechnungen von Frank Hechtner von der Universität Erlangen-Nürnberg, der zunächst im Handelsblatt und dann im Fokus ein paar Beispielrechnungen zu den neuen Steuertarifen durchgeführt hat.
• Bei 4000 Euro monatlichem Bruttogehalt beträgt das Steuergeschenk bei Singles ohne Kinder 19 Euro monatlich.
• Bei 5000 Euro monatlichem Bruttogehalt sind es immerhin 24 Euro monatlich.
• Bei einem Einkommen von 16.000 Euro monatlich bleiben dagegen rund 133 Euro monatlich mehr übrig.
Die Beispiele zeigen: Der steuerliche Zugewinn bei den neuen Steuersätzen erfolgt nicht linear. Wenn jemand also fünfmal so viel verdient, erhält der Arbeitnehmer nicht fünfmal so viel steuerliche Entlastung beim Nettogehalt, sondern er erhält in diesem Beispielfall sogar rund den zehnfachen Betrag.
Top-Verdiener profitieren im wahrsten Sinne doppelt
Die steuerliche Entlastung ist bei den neuen Steuertarifen bei Top-Verdienern demnach um das Doppelte größer als bei Normalverdiener. Das heißt: Von den neuen Steuertarifen profitieren die Spitzenverdiener in Deutschland am meisten.
Finanzminister Christian Lindner plant des Weiteren wegen der Erhöhung des Bürgergeldes auch den Grundfreibetrag und den Kinderfreibetrag anzuheben. Dies soll dann ebenfalls rückwirkend zum 1. Januar 2024 gelten. Die angedachte Erhöhung des Grundfreibetrags würde laut Hechtner zu einer weiteren Entlastung um 33 Euro führen.
Sozialabgaben steigen parallel
Demgegenüber steigen parallel zu den steuerlichen Erleichterungen die Beitragsbemessungsgrenzen in der gesetzlichen Renten- und Arbeitslosenversicherung sowie in der Kranken- und Pflegeversicherung. So steigt der Zusatzbeitrag der Krankenkassen, der Pflegeversicherung sowie die neuen Zuschläge für Kinderlose (und Abschläge für Kinder) im Schnitt von 1,6 auf 1,7 Prozent. Diese Steigerungen wurden in den oben genannten Beispielrechnungen von Frank Hechtner berücksichtigt.
Daher bleibt am Ende ein für die meisten Arbeitnehmer relativ überschaubarer Plusbetrag übrig, der ohne die parallele Anhebung anderer Sozialabgaben etwas deutlicher ausgefallen wäre.