Mehr Einnahmen will die Stadt Rutesheim durch die Grundsteuer nicht generieren. Foto: Simon Granville

Wegen des neuen Grundsteuergesetzes passt Rutesheim die Hebesätze an – und senkt diese für die Grundsteuer A und B von 340 auf 160.

Der Rutesheimer Gemeinderat hat Änderungen bei der Erhebung der Grundsteuer und der Gewerbesteuer beschlossen, die ab 2025 in Kraft treten. Grundlage ist das neue Landesgrundsteuergesetz Baden-Württemberg, das eine Reform der bisherigen Berechnungsmethoden erforderlich macht.

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