Wegen des neuen Grundsteuergesetzes passt Rutesheim die Hebesätze an – und senkt diese für die Grundsteuer A und B von 340 auf 160.
Der Rutesheimer Gemeinderat hat Änderungen bei der Erhebung der Grundsteuer und der Gewerbesteuer beschlossen, die ab 2025 in Kraft treten. Grundlage ist das neue Landesgrundsteuergesetz Baden-Württemberg, das eine Reform der bisherigen Berechnungsmethoden erforderlich macht.
Weiterlesen mit
Unsere Abo-Empfehlungen
Von hier, für die Region,
über die Welt.
-26%
Bereits Abonnent? Anmelden