Ab dem 1. März müssen Kinder geimpft werden. Foto: dpa/Ole Spata

Masern-Impflicht, Wiederholungsrezept und Steuererleichterungen beim Umzug: Zum Monatswechsel gibt es einige neue Gesetze und Veränderungen. Was ab März wichtig wird.

Stuttgart - Zum März treten neue Regelungen und Gesetzesänderungen in Deutschland in Kraft. Von der Masern-Impflicht bis zum Fachkräfteeinwanderungsgesetz – die Änderungen betreffen die verschiedensten Lebensbereiche. In unserem Video haben wir die Änderungen zusammengetragen, die wichtig werden.

Vor allem für Eltern und deren Schul- und Kindergartenkinder wird das Masernschutzgesetz bedeutend. So müssen Kinder und Jugendliche ab dem 1. März gegen Masern geimpft werden. Auch das Personal in Schulen und Kitas muss sich impfen lassen.

Das Wiederholungsrezept kommt

Zudem gibt es eine weitere Änderung im Gesundheitsbereich. Ab dem Monatswechsel wird das sogenannte Wiederholungsrezept eingeführt. Bestimmte Rezepte können dann bis zu drei Mal eingelöst werden. Damit können sich Versicherte, die ein Rezept regelmäßig benötigen, einige Arztbesuche und Warteschlangen sparen.

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Neu ist auch die Umzugskostenpauschale. Wer aufgrund seines Arbeitsplatzes, eines Studiums oder einer Ausbildung umziehen muss, kann ab März 2020 die entstandenen Kosten von der Steuer absetzen oder eine Umzugspauschale beantragen.