Ein Schild mit der Aufschrift „Zutritt nur mit einer FFP2 Maske!“ ist an einem Eingang zu einem Bekleidungsgeschäft in der Innenstadt von Göttingen zu sehen. Seit dem 3. April entfallen in großen Teilen Deutschlands nahezu alle Corona-Schutzmaßnahmen wie zum Beispiel Maskenpflicht und 3G-Regel. Foto: dpa/Swen Pförtner

Seit Frühjahr 2020 war das Tragen von Masken beim Einkaufen Pflicht in Deutschland. Die Corona-Inzidenz ist zwar weiterhin sehr hoch, doch diese staatliche Vorgabe fällt nun in den meisten Bundesländern weg – auch in Baden-Württemberg. Doch es gibt Ausnahmen.

Nach der neuen Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg gelten ab Sonntag, 3. April, neue Regeln im Umgang mit Covid-19.

Bisher war das Maskentragen beim Einkaufen in ganz Deutschland Pflicht. Obwohl die Sieben-Tage-Inzidenz nach Angaben des Robert-Koch-Instituts (RKI) weiterhin sehr hoch ist (Baden-Württemberg: 1311,1; Deutschland: 1424,6) fällt diese staatliche Vorgabe nun in den meisten Bundesländern weg – auch in Baden-Württemberg.

Hier muss man Masken tragen

Hier eine Übersicht, wo man im Südwesten noch Masken (medizinische Maske oder FFP2-Maske) verpflichtend tragen muss:

  • öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV)
  • Flugverkehr
  • Arzt- und Zahnarztpraxen
  • Pflegeheime
  • Einrichtungen, Fahrzeuge und an Einsatzorten der Rettungsdienste
  • Einrichtungen der Wohnungslosenhilfe

Diese Vorgaben sind laut Landesverordnung gültig vom 3. April bis 1. Mai.

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Hier besteht ein Basisschutz

Jedes Bundesland regelt für sich, ob eine Maskenpflicht als Basis-Schutz bestehen bleiben kann für:

  • Kliniken
  • Arztpraxen
  • Dialyse-Einrichtungen

Das gilt im Einzelhandel

· Geschäfte des Einzelhandels können an der Maskenpflicht festhalten, wenn sie von ihrem Hausrecht Gebrauch machen und das Tragen vorschreiben.

· Beschäftigten und Kunden darf auch empfohlen werden, weiterhin zur Maske zu greifen.

· Bei den großen Handelsketten (etwa bei Rewe, Lidl, Aldi und Edeka, beim Möbelhändler Ikea, beim Buchhändler Thalia oder den Textilketten H&M und Primark) müssen die Kunden keine Mund-Nasen- Bedeckung mehr aufsetzen.

Dass viele Einzelhändler Bedenken haben, aber nur wenige die Maskenpflicht in ihren Räumlichkeiten weiter vorschreiben, dürfte daran liegen, dass die Geschäftsinhaber Nachteile im Werben um die Kundengunst befürchten.

Hier besteht eine Testpflicht

Eine Testpflicht zu erlassen, liegt ebenfalls in der Entscheidung der Länder. In Baden-Württemberg ist sie weiterhin verpflichtend in folgenden Einrichtungen:

  • Krankenhäuser
  • Pflegeheime
  • Eingliederungshilfeeinrichtungen
  • ambulante Pflegedienste
  • Schulen und Kitas
  • Einrichtungen zur Unterbringung von Asylbewerbern und Flüchtlingen
  • Justizvollzugsanstalten

Kostenlose Bürgertests soll es bis Ende Juni 2022 geben.

Das gilt für Hotspots

In Hotspots – das können eine Stadt oder ein Stadtteil, eine Region oder ein ganzes Bundesland sein – sind Corona-Auflagen wie bisher noch erlaubt.

Steigen die Infektionszahlen stark an, breitet sich eine neue gefährliche Virusvariante aus oder droht eine Überlastung der Kliniken, kann das jeweilige Landesparlament einen Hotspot beschließen.

In diesen Hotspots gelten dann folgende Regeln:

  • Maskenpflicht im Einzelhandel
  • Abstandsgebot von 1,50 Metern im öffentlichen Raum, besonders in Innenräumen
  • Test- oder Nachweispflichten von Corona-Impfungen oder Genesenstatus

Bisher haben sich zwei Bundesländer zum Hotspot erklärt: Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern.