Dämpfer für die EnBW im Streit um die Klärschlammverbrennungsanlage in Walheim (Kreis Ludwigsburg): Das RP Stuttgart untersagt vorgezogene Arbeiten weitgehend.
Ein Nein aus Stuttgart betrifft den Energiekonzern EnBW beim geplanten Bau einer Klärschlammverbrennungsanlage in Walheim. Das Karlsruher Unternehmen wollte vorzeitig mit naturschutzrechtlichen Untersuchungen auf seinem Walheimer Gelände beginnen, doch das Regierungspräsidium (RP) Stuttgart lehnte den Antrag weitgehend ab. Dies gab die Behörde am Donnerstag bekannt.
Eine endgültige Entscheidung über die der Verbrennungsanlage steht noch aus. Gegen das Projekt, bei dem jährlich 180 000 Tonnen Klärschlamm aus einem Radius von etwa 100 Kilometer an den Mittleren Neckar gekarrt werden sollen, laufen Anwohner, eine Bürgerinitiative und die betroffenen Kommunen Sturm. Das RP soll das umstrittene Projekt genehmigen, braucht dafür aber noch Zeit. Die Fronten sind so verhärtet, dass am Ende wohl der Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Mannheim entscheiden muss.
Das aktuelle Nein bezieht sich nur auf einen Teilantrag. Die EnBW wollte schon jetzt Zaun- und Mauereidechsen umsetzen sowie Gehölze und Land-Schilfröhricht entnehmen. Das RP billigte aber nur das Umsetzen der Eidechsen. Bei seinem Nein habe die Behörde die Veränderungssperre zu berücksichtigen, die von der Gemeinde Walheim über das Gebiet gelegt worden war, heißt es in der Presseerklärung des Regierungspräsidiums. Die Eidechsen seien davon nicht betroffen. Die Pflanzen jedoch bleiben vorerst vor einer Rodung geschützt.
Das Regierungspräsidium gehe sehr sorgfältig vor, betonte eine Sprecherin. „Das haben wir auch nochmals im Erörterungstermin Ende Juni betont.“ Aus diesem Grund habe man den Antrag auf vorzeitigen Baubeginn für zwei der drei Maßnahmen abgelehnt, um vor der endgültigen Entscheidung über die Veränderungssperre durch den VGH sowie über den Bau des Klärschlammheizkraftwerkes „keine Fakten zu schaffen“.
Die EnBW hat laut RP gegen die Veränderungssperre beim Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in Mannheim ein Normenkontrollverfahren sowie einen Antrag auf Eilrechtsschutz gestellt.
Die Gegner der Initiative „Bürger im Neckartal“ hatten bereits im Juli gegen einen vorgezogenen Beginn protestiert. „Vorgezogene Baumaßnahmen könnten zum Beispiel die nachzuarbeitenden Ergebnisse der erforderlichen Bodenproben negativ beeinflussen“, hatte einer der BI-Sprecher, gesagt.
Die EnBW bedauert in einer Stellungnahme die Entscheidung des RP, respektiere sie aber. „Wir begrüßen, dass zumindest die Umsiedlung von Eidechsen genehmigt worden ist“, teilt ein Sprecher mit. Die EnBW blicke zuversichtlich auf das Verfahren.