Bedrohlich oder faszinierend? Das Urteil über Wespen kann höchst unterschiedlich ausfallen. Foto: dpa/Julian Stratenschulte

Er wollte Wespen verjagen und setzte dabei aus Versehen seinen Dachstuhl in Brand. Als wäre der Schaden nicht schon groß genug, bekommt er jetzt auch noch eine Anzeige.

Ein Sommer voller Ungemach: Erst nervten ihn Wespen, dann brach ein Feuer aus und nun erwartet ihn auch noch eine Anzeige. Der Mann, der im Kampf gegen Wespen aus Versehen seinen Dachstuhl in Band setzte, ist nun ins Visier der Tierschutzorganisation Peta geraten.

„Wir erlauben uns, an die Untere Naturschutzbehörde im Landkreis Esslingen zu schreiben“, kündigte Peter Höffken von Peta bereits kurz nach Bekanntwerden des Vorfalls an. Die Behörde müsse prüfen, unter welchen Umständen der Mann versucht habe, die Wespen zu vertreiben, und auch, welche Art Wespen es gewesen seien. Gehörten sie zu einer seltenen Art und stünden unter Naturschutz, könnte auf den Wespen-Jäger eine Strafe bis zu 50 000 Euro zukommen.

Wespen-Jäger verursacht Brand: Hoher Sachschaden im Dachstuhl

Was war passiert? Mit einem Deospray rückte der Wespenjäger aus Wolfschlugen gegen ein Nest im Dachstuhl zu Felde. Mit dem Ergebnis, dass sich eine starke Hitze entwickelte und das Dämmmaterial unter dem Dach in Brand geriet. Die alarmierte Feuerwehr konnte die Ausbreitung der Flammen verhindern und den Brand unter Kontrolle bringen. Dennoch entstand ein Sachschaden von mehreren zehntausend Euro.

Es gibt zahlreiche Wespenarten – und sie sehen nicht alle gleich aus. Einige sind besonders geschützt. Foto: dpa/Marina Moser

Inzwischen ist der Peta-Brief an das Landratsamt raus und liegt der Redaktion vor: „Daher erstatten wir auf diesem Weg Anzeige gegen den Mann wegen des mutmaßlichen Verstoßes gegen das Bundesnaturschutzgesetz/Tierschutzgesetz und bitten um Prüfung des Sachverhalts“, heißt es in dem Schreiben an das Landratsamt. „Da sich das Wespennest im Dachstuhl befand, dürfte keine unmittelbare Gefahr davon ausgegangen sein, die ein eigenständiges Vorgehen rechtfertigen würde.“

Wespen- und Hornissenschutz: Hohe Strafen drohen bei Verstößen

Sollte er gegen eine besonders geschützte Wespen- oder Hornissenart vorgegangen sein, könnte jetzt also zu dem Schaden am Dachstuhl noch eine saftige Rechnung obendrauf kommen. Hornissen, Knopfhornwespen oder Kreiselwespen gehören nämlich laut Bundesartenschutzverordnung zu den besonders geschützten Arten. Das vorsätzliche oder fahrlässige Anlocken, Fangen oder Töten einer Hornissenkönigin oder eines Hornissenvolkes kann ein Strafverfahren nach sich ziehen und mit einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder einer Geldstrafe von bis zu 50 000 Euro geahndet werden. Wer ein Nest entdeckt, sollte sich mit der unteren Naturschutzbehörde in Verbindung setzen, heißt es im Landratsamt. Was man aber nicht machen sollte: Zu versuchen, es eigenmächtig auszuräuchern.

Auch in einem anderen Fall gibt sich Peta klagefreudig. Dabei geht es um einen Hund, der trotz großer Hitze in einem verschlossenen Auto zurückgelassen und von der Polizei befreit wurde. Peta erstattete Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft Stuttgart wegen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz und forderte ein Tierhaltungs- und Betreuungsverbot für die Verantwortliche.

„Viele Hundehalterinnen und -halter unterschätzen die Auswirkungen der Sonne, wenn sie ihre Vierbeiner in Autos zurücklassen. Hunde werden in den überhitzten Fahrzeugen schnell unruhig, kratzen an den Fenstern und geraten in Panik. Dies verschlimmert die lebensgefährliche Situation zusätzlich. Für sie kommt dann oft jede Hilfe zu spät“, sagte Peta-Aktivist Björn Thun. „Wer einen Hund bei warmen Außentemperaturen einsperrt, riskiert das Leben des Tieres und muss mit einer Strafanzeige rechnen.“