Der städtische Vollzugsdienst ahndet auch Corona-Verstöße. Foto: Lichtgut/Achim Zweygarth

Sechs junge Leute, die wegen Verstoßes gegen die Corona-Verordnung ein Bußgeld von jeweils 790 Euro zahlen sollen, könnten noch einmal glimpflich davonkommen. Ordnungsbürgermeister Martin Schairer kündigte eine „gerechte Lösung“ an.

Stuttgart - Die Stadt rudert zumindest in einem Fall in Sachen Corona-Bußgeld zurück: Die sechs jungen Leute, denen das Amt für öffentliche Ordnung wegen Verstoßes gegen die Corona-Verordnung des Landes ein Bußgeld von jeweils 790 Euro aufgebrummt hatte (unsere Zeitung berichtete), könnten offenbar glimpflicher davonkommen. Ordnungsbürgermeister Martin Schairer (CDU) jedenfalls sagte auf Anfrage, das Amt für öffentliche Ordnung werde „eine gerechte Lösung finden, die die wirtschaftliche Situation der Betroffenen berücksichtigt.“ Der Bürgermeister bat gleichzeitig um Verständnis, wenn es „Wertungswidersprüche in den Corona-Regelungen“ gebe, die die Stadt Stuttgart nicht zu vertreten habe.

Zur Erinnerung: Die Studenten, Azubis und ein Schüler waren am Abend des 3. Mai im Stadtteil Rotenberg auf einem Privatgrundstück um ein Lagerfeuer zusammengesessen und hatten – unter Wahrung der Abstandsregeln – Bier getrunken. Nach der seinerzeit gültigen Fassung der Corona-Verordnung hätten sie sich aber nur zu fünft treffen dürfen. Kaum hatte sich der Sechste im Bunde, der seinen Bruder mit dem Auto zu dem Treffen gefahren hatte, kurzzeitig zu der Gruppe gesellt, waren zwei städtische Ordnungshüter aus dem Dunkeln aufgetaucht.

Betroffene halten Höhe des Bußgelds für vollkommen überzogen

Den jungen Leuten wurde ein Bußgeldbescheid angekündigt, wobei das vergleichsweise geringe Vergehen sowie die Einkommenssituation aber berücksichtigt würden, so hatte es eine der Teilnehmerinnen des Treffens unserer Zeitung geschildert. Zwei Wochen später flatterte ihnen dann der Bescheid über jeweils knapp 800 Euro ins Haus. Weil sie die Summe für völlig überzogen hielten, hatten die Sechs über einen Anwalt Einspruch eingelegt. Zum Vergleich: der vom Sozialministerium vorgegebene Rahmen sieht maximal 1000 Euro Bußgeld bei Verstößen vor. Das Amt für öffentliche Ordnung hatte die Geldbuße zunächst gerechtfertigt und bezüglich der Höhe der Summe unter anderem auf den „Schweregrad“ des Verstoßes abgehoben. Zugleich hatte sie aber eine Prüfung der wirtschaftlichen Verhältnisse der Teilnehmer angekündigt. Diese könnte gegebenenfalls zur Reduzierung der Geldbuße oder gar zur Einstellung des Verfahrens führen.

Amt stuft Entscheidung „im Grundsatz“ auch jetzt noch als verhältnismäßig ein

Mittlerweile scheint sich zumindest beim Ordnungsbürgermeister die Einsicht durchgesetzt zu haben, dass man in diesem konkreten Fall mit Kanonen auf Spatzen geschossen hat. Beim Amt für öffentliche Ordnung tut man sich dagegen mit dem Eingeständnis schwerer. Von dort heißt es, die Entscheidung werde „im Grundsatz, also ohne Berücksichtigung der wirtschaftlichen Verhältnisse, auch in der Nachbetrachtung unter den damaligen Gesichtspunkten als verhältnismäßig eingestuft.“ Als Vergleich zieht das Amt etwa das vorzeitige Rausstellen eines Gelben Sackes vor 18 Uhr oder das Kaugummiausspucken heran, wofür jeweils 100 Euro Geldbuße fällig würden. „Demgegenüber sind die Bußgeldsätze bei einer Infektionslage mit hoher Gefahrenträchtigkeit nicht unverhältnismäßig“, heißt es in einer Stellungnahme des Amts.