Bei der Kollision zweier Stadtbahnen zückt ein 64-Jähriger sein Handy und filmt. Für die Aufnahme ist er vom Amtsgericht Stuttgart zur Kasse gebeten worden. Auch für zwei Männer im Alter von 22 und 26 Jahren hat ein Video, das bei Tiktok landete, Folgen.
Es war einer der schwersten Stadtbahnunfälle in der Geschichte der Landeshauptstadt: Am 23. Februar ist in der Inselstraße in Wangen eine Bahn der Linie U 4 auf einen stehenden Zug der Linie U 9 aufgefahren. Insgesamt hat es 15 Verletzte gegeben, eine 26 Jahre alte Frau, die sich als Fahrgast in der hinteren Bahn befand, musste reanimiert werden. Es entstand ein Sachschaden in Millionenhöhe. Noch immer laufen die Ermittlungen zur Unfallursache, dementsprechend hält sich die Staatsanwaltschaft Stuttgart mit Auskünften bedeckt. Auch zum Gesundheitszustand der 26-Jährigen, die direkt nach dem Unfall in Lebensgefahr schwebte, äußert sich Sprecherin Stefanie Ruben aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes nicht.
Jeweils 60 Tagessätze für drei Männer
Mehr Neuigkeiten gibt es indes zu einem „Gaffer-Video“, das am Unfallort gedreht wurde, sich in Windeseile über Whatsapp verteilte und wenig später auch in sozialen Netzwerken aufgetaucht war. Darauf war die schwer verletzte Fahrerin der hinteren Stadtbahn zu sehen, die im stark deformierten Führerhaus völlig aufgelöst um Hilfe rief. Der 64 Jahre alten Mann, der die Aufnahmen gemacht hatte, wurde gefunden. Er ist nun vom Amtsgericht Stuttgart wegen Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs und von Persönlichkeitsrechten durch Bildaufnahmen zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Gegen ihn wurde eine Geldstrafe von 60 Tagessätzen verhängt.
Darüber hinaus hat die Staatsanwaltschaft Stuttgart zwei Männer im Alter von 22 und 26 Jahren ausfindig gemacht, die das Video jeweils auf die Social-Media-Plattform „TikTok“ hochgeladen haben sollen. Sie wurden mit der gleichen Begründung vom Amtsgericht Stuttgart beziehungsweise vom Amtsgericht Reutlingen ebenfalls zu Geldstrafen von 60 Tagessätzen verurteilt. In welcher Höhe die Tagessätze dabei jeweils festgesetzt wurden, teilt die Staatsanwaltschaft nicht mit, weil dadurch Rückschlüsse auf die wirtschaftlichen Verhältnisse der Verurteilten gezogen werden könnten. Je nach Einkommen können sie zwischen einem und 30 000 Euro liegen.