Dass in Weil der Stadt Bäume für ein Neubaugebiet gefällt wurden, hatte im vergangenen Herbst die Naturschutzverbände erzürnt. Der Verwaltungsgerichtshof hat eine Beschwere nun abgelehnt – die restlichen Streuobstbäume könnten noch im Februar gefällt werden.
Im Herbst vergangenen Jahres hatten diese Bäume für einen Eklat gesorgt: Die Stadt Weil der Stadt hatte auf einer Wiese am Ortsrand, auf der einmal ein Neubaugebiet entstehen soll, in wenigen Stunden rund 120 Streuobstbäume fällen lassen. Die Rodung hatte auch die Naturschutzverbände Nabu und BUND auf den Plan gerufen, die sich medienwirksam über die Fällung empörten. Einen Eilantrag gegen die Umwandlung des Streuobstbestandes hat der Verwaltungsgerichtshof (VGH) nun abgewiesen und sich in der Urteilsbegründung auf das besondere öffentliche Interesse an zusätzlichem Wohnraum gestützt.
Für die Stadtverwaltung bedeutet das: Grünes Licht in Sachen Rodung. Die noch übrigen Streuobstbäume könnten laut Bürgermeister Christian Walter noch im Februar fallen. „Der Beschluss des VGH hat die Streuobstumwandlung auf ganzer Linie bestätigt“, so Walter auf Nachfrage unserer Zeitung. Von dem „Skandal und Präzedenzfall“, den die Verbände konstruieren hätten wollen, bliebe nun „rein gar nichts mehr übrig.“
Eile der Rodung hatte Brisanz
Grund für den Ärger ist das Neubaugebiet Häugern-Nord, das bereits seit längerer Zeit in Planung ist und dessen Realisierung sich wegen einiger – teils rechtlicher – Komplikationen verzögert hatte. Eine davon betrifft den Streuobstbestand, der für das Neubaugebiet weichen müsste. Eine Genehmigung für die Umwandlung dieser Wiese hatte sich die Stadt vergangenes Jahr eingeholt, die Naturschutzverbände legten Widerspruch ein. An einem Freitag im Herbst 2024 gewährte das Verwaltungsgericht Stuttgart der Stadt die Rodung, die gleich am darauffolgenden Montag erfolgte und nach einem Rodungsstopp des VGH abgebrochen wurde.
Besonders die Eile der Rodung hatte damals für Empörung gesorgt. Beide Seiten hatten sich in der Folge wiederholt schwere Vorwürfe gemacht: Der Nabu-Landesvorsitzende Johannes Enssle nannte das Vorgehen der Stadt „dreist und unfair“, während sich besonders Bürgermeister Christian Walter mit anhaltender Vehemenz über falsche oder irreführende Behauptungen von Verbänden und Presse echauffierte.
Man macht sich weiterhin Vorwürfe
Das Schicksal der übrigen Streuobstbäume auf der Wiese vor Weil der Stadt scheint nun besiegelt zu sein. Die Entscheidung des Gerichts sei unanfechtbar, heißt es in einer Mitteilung des VGH. Der Nabu zeigt sich bezüglich des Urteils enttäuscht. „Die Stadt hat hartnäckig an ihrem Ziel festgehalten, dieses große Streuobstgebiet zu bebauen und nimmt damit in Kauf, dass wichtige Habitate und EU-weit geschützte Mähwiesen zerstört werden“, heißt es in einem Statement des Verbands. „Für den Nabu mit seinen ehrenamtlich Aktiven auf kommunaler Ebene ist klar, dass trotz dieser bitteren Entscheidung auch künftig der Schutz von Streuobstwiesen ganz oben auf der Agenda steht.“ Aktuell prüfe man, wie es – auch rechtlich – weitergehen könnte.
Ginge es nach der Stadtverwaltung, würde das Gebiet nun schnell erschlossen werden, heißt es aus dem Rathaus. „Da aber weitere Klagen der Naturschutzverbände angekündigt sind, gehen wir davon aus, dass sich die Gebietserschließung noch einmal unnötigerweise verzögern wird“, so Walter. „Hier sollten sich alle Beteiligten noch einmal hinterfragen, mit welchen Methoden sie ihre Interessen vertreten und ob sie sich und ihrer Sache damit im Zweifel nicht selbst schaden.“