Einige Schritte des Übergangs sind zeitlich eindeutig geregelt, andere nicht (Symbolbild). Foto: dpa/Fabian Sommer

Wann endet die Wahlperiode des alten Bundestags? Und wie sieht es mit der Amtszeit der Bundeskanzlerin aus? – Die wichtigsten Fragen und Antworten zum neuen Bundestag.

Berlin - Nach der Bundestagswahl ist vor der konstituierenden Sitzung des neuen Parlaments. Einige Schritte des Übergangs sind zeitlich eindeutig geregelt, andere nicht.

Wann endet die Wahlperiode des alten Bundestags?

Mit dem Zusammentritt des neuen Bundestags. Das legt Artikel 39 des Grundgesetzes fest. Bis zu dieser konstituierenden Sitzung „spätestens am dreißigsten Tag nach der Wahl“ behalten die bisherigen Abgeordneten ihr Mandat. Die konstituierende Sitzung des neuen Parlaments hat der Ältestenrat derzeit für den 26. Oktober geplant.

Wie sieht es mit der Amtszeit der Bundeskanzlerin aus?

Mit der konstituierenden Sitzung des neu gewählten Bundestags endet die Amtszeit der Bundeskanzlerin sowie ihrer Ministerinnen und Minister formal. Allerdings bleibt die bisherige Regierung bis zur Wahl des neuen Bundeskanzlers geschäftsführend im Amt - was nichts an ihren Kompetenzen ändert. Offiziell geschieht dies „auf Ersuchen des Bundespräsidenten“.

Bis wann muss der neue Kanzler gewählt werden?

Das Grundgesetz setzt dafür keine Frist. „Der Bundeskanzler wird auf Vorschlag des Bundespräsidenten vom Bundestage ohne Aussprache gewählt“, so Artikel 63. In Kommentierungen zum Grundgesetz heißt es, dass der Bundespräsident seinen Vorschlag innerhalb einer angemessenen Frist machen solle. Nach der Bundestagswahl 2017 vergingen wegen der langen Koalitionsverhandlungen 171 Tage zwischen dem Wahltag und der Wahl der Kanzlerin - ein Höchststand. Davor hatte es zwischen 23 und 86 Tage gedauert.