Ein Konvoi von Polizeifahrzeugen vor der Factory 56 von Mercedes-Benz in Sindelfingen, wo am Donnerstag zwei Menschen ums Leben gebracht wurden. Foto: dpa/Julian Rettig

Nach der Schreckenstat von Sindelfingen steht Mercedes-Benz in der Pflicht, die Folgen für die Mitarbeitenden zu minimieren. Das ist eine langwierige und keineswegs einfache Aufgabe, meint Matthias Schmidt.

Es gibt kein Business as usual nach einer Gewalttat wie im Sindelfinger Mercedes-Werk. Auch wenn vieles nebulös ist, vor allem das Motiv des Täters, steht doch eines fest: Der Arbeitgeber muss die Belastung der Beschäftigten, die das Geschehen miterleben mussten, so gut es geht abmildern.

Es kann gravierende Folgen haben, wenn jemand am eigenen Arbeitsplatz Zeuge von tödlichen Schüssen wird. Sie reichen von der Störung des Sicherheitsgefühls bis hin zum nachhaltigen Trauma. Den Beschäftigten psychologische Akuthilfe anzubieten, ist dabei das nötige Mindestprogramm. Manche brauchen aber auch intensive Betreuung in den kommenden Tagen und Wochen. Dass dabei nicht zwischen eigenen Mitarbeitern und denen von externen Dienstleistern unterschieden werden darf, versteht sich von selbst. Die ersten Reaktionen zeigen, dass sich Mercedes-Benz seiner Fürsorgepflicht bewusst ist. Dies gilt es nachhaltig zu untermauern.

Ein Produktionswerk lässt sich nicht absichern wie ein Passagierflugzeug

Ob aus der Tat, bei der vieles noch im Dunkeln liegt, weitere Konsequenzen zu ziehen sind, ist hingegen fraglich. Dass der Konzern die Sicherheitsmaßnahmen überprüfen und gegebenenfalls ändern will, ist bei aller Ernsthaftigkeit vor allem eine Sprechformel. Lässt sich unter 35 000 Menschen aus Dutzenden von Ländern, die im Werk normalerweise friedlich zusammenarbeiten, derjenige vorab identifizieren, der vielleicht austicken könnte? Und wie ließe sich verhindern, dass jemand eine Waffe einschmuggelt? Ein Produktionswerk, wo jeden Tag Hunderte von Lkw, Zügen und Autos ein- und ausfahren, kann nicht abgesichert werden wie ein Passagierflugzeug. Abgesehen von Stichproben können Personen, die zugangsberechtigt sind, nicht lückenlos gescannt werden. So bitter es sein mag: Wenn der Betrieb vernünftig und effizient laufen soll, gibt es hier kaum Alternativen zum Business as usual.