Einstempeln und ausstempeln – in großen Unternehmen wird Arbeitszeit meist elektronisch festgehalten. Vielfach gibt es aber auch gar keine Erfassung. Foto: dpa/Sina Schuldt

Das Urteil des Bundesarbeitsgerichts setzt neue Maßstäbe. Vor allem aber fordert es Bundesarbeitsminister Heil zu einer zeitgemäßen Reform mit mehr Flexibilität heraus, meint Matthias Schiermeyer.

Mit wenigen Entscheidungen hat das Bundesarbeitsgericht in jüngerer Vergangenheit so sehr polarisiert wie mit dem sogenannten Stechuhr-Urteil. Einerseits sind die im Kern eindeutigen Vorgaben zur Arbeitszeiterfassung ein wichtiger Beitrag zum Arbeits- und Gesundheitsschutz. Der Arbeitgeber kann nicht mehr über ausufernde, weil nirgends festgehaltene Arbeitszeiten seiner Beschäftigten hinwegsehen. Vielmehr muss er sich darum kümmern, dass das Arbeitszeitgesetz eingehalten und (Selbst-)Ausbeutung eingegrenzt wird.

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