Ein Facebook-Nutzer klagt gegen die Löschung eines Posts – und bekommt in zweiter Instanz Recht, weil die Lage sich geändert hat.
Stuttgart - Für die Fans der Das-wird-man-doch-noch-sagen-dürfen-Fraktion ist dieses Urteil ein Grund zum Feiern gewesen. Ende Juli hat der Bundesgerichtshof entschieden, Facebook dürfe zwar Standards für seine Nutzer formulieren, was auf der Plattform an Äußerungen zulässig ist. Den User sperren und den betreffenden Post einfach löschen dürfe das Unternehmen aber nur, wenn sie strafrechtlich relevant sind.
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